Wegen Reform der Bedarfsplanung

KV Bayerns stemmt sich mit Geld gegen Unterversorgung

Um Engpässe in der ambulanten Versorgung abzuwenden, hat die KV Bayerns ein regionales Förderprogramm für zwölf neue Regionen aufgelegt.

Von Birgit Fenzel Veröffentlicht:

München. Nachdem der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Mitte Mai elf weitere Regionen in Bayern als drohend unterversorgt und eine neue Region als faktisch unterversorgt ausgewiesen hat, stellt die KV Bayerns (KVB) dort finanzielle Fördermaßnahmen zur Verfügung.

Im hausärztlichen Bereich wurden Ansbach Nord, Donauwörth Nord, Geisenhausen, Landau an der Isar, Schweinfurt Süd sowie Neustadt bei Coburg als drohend unterversorgt eingestuft. Gleiches gilt auch für die Facharztgruppe der Hautärzte in den Landkreisen Dingolfing-Landau, Regen und Wunsiedel sowie für Nervenärzte in den Kreisen Lindau und Rhön-Grabfeld.

Ab sofort können Ärzte, die in diesen Regionen eine neue Niederlassung gründen oder eine Praxis übernehmen, mit einer einmaligen Förderung von bis zu 60 .000 Euro rechnen. Zur Errichtung einer Zweigpraxis stellt die KVB bis zu 15 .000 Euro zur Verfügung. Für die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe gibt es bis zu 4000 Euro pro Quartal.

Für den als unterversorgt eingestuften hausärztlichen Planungsbereich Eggenfelden-Nord ist der Fördertopf sogar noch größer. Dort wird die Gründung einer Niederlassung einmalig mit bis zu 90 .000 Euro bezuschusst. Auch wird ein Praxisaufbau mit bis zu 85 Prozent des durchschnittlichen Honorars der Fachgruppe gefördert; und die Errichtung einer Zweigpraxis mit einmalig bis zu 22 .500 Euro.

Hintergrund der neuen Förderprogramme ist die Ende 2019 umgesetzte Reform der Bedarfsplanung, durch die sich die Liste der von Unterversorgung bedrohten oder bereits betroffenen Regionen verlängert hat.

Hier geht es zu weiteren Informationen zu regionalenfinanziellen Förderungen der KVB

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