SARS-CoV-2

KV-Brief wegen Coronavirus erzürnt Ärzte

Eine Kreisstelle der KV Nordrhein hatte Ärzte angesichts von SARS-CoV-2 an ihren Behandlungsauftrag erinnert. Der Wortlaut des Schreibens ist manchem Arzt sauer aufgestoßen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Düsseldorf. Bei niedergelassenen Ärzten im Kreis Wesel sorgt ein Rundschreiben der Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) für Unmut.

Darin informiert der Kreisstellenvorsitzende Dr. Michael Weyer die Kollegen über das Verhalten mit Blick auf das Coronavirus SARS-CoV-2. Es geht um die Behandlungspflicht der Ärzte, aber auch um konkrete Handlungsempfehlungen.

„Behandlungsverweigerungen aus Sorge um die eigene Gesundheit oder die der Mitarbeiterinnen darf es nicht geben, diese werden disziplinarische und juristische Konsequenzen haben“, heißt es in dem Schreiben unter anderem.

Dieser Absatz stößt manchem sauer auf „Ich würde mir ja wünschen, dass die Verantwortlichen in NO den 2. Absatz des Schreibens nach überstandener Krise noch bitterlich bereuen werden“, moniert ein Arzt im „Listserver Allgemeinmedizin“.

Für einen anderen Kollegen grenzt das Schreiben an Nötigung. Ob die KVNo wohl hafte, wenn er sich infiziere und andere anstecke, fragt er.

Ärzte sollen Patienten abgewiesen haben

Das Schreiben gibt nach Angaben der KVNo die wesentlichen Eckpunkte einer Sondersitzung der Kreisstellen von Kammer und KV in Nordrhein wieder, an der auch Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann teilgenommen hatte. Man habe dazu auch viel positives Feedback erhalten, teilt die KVNo auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ mit.

Anlass seien Rückmeldungen einzelner Gesundheitsämter und Kreisstellen gewesen, nach denen Patienten in nordrheinischen Arztpraxen abgewiesen worden waren.

„Diese Patienten wurden angeblich ohne konkrete Abfrage der Symptome an Kliniken oder Gesundheitsämter weitergereicht.“ Deshalb sei die Klarstellung erfolgt, dass Vertragsärzte grundsätzlich verpflichtet sind, GKV-Versicherte zu behandeln.

Eine Behandlungsverweigerung ohne nachweislich medizinischen Grund könne es mit Blick auf die intensiven Anstrengungen bei der Eindämmung des Coronavirus nicht geben, betont die KVNo.

„Klargestellt wurde aber auch, dass Ärzte in der Funktion des Arbeitgebers Sorge für die Gesundheit ihrer Angestellten zu tragen haben.“

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