KV sperrt Patienten im AOK-Vertrag aus

BREMEN (cben). Die KV Bremen will die Notfallambulanzen für AOK-Versicherte dichtmachen, die sich in den Vollvertrag zur hausarztzentrierten Versorgung in Bremen eingeschrieben haben.

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Diese Patienten "verlieren den Anspruch auf eine medizinische Versorgung in den drei Notfallambulanzen im Bundesland", so die KV. "Wir machen das nicht, um Patienten zu schaden. Laut Hausarzt-Vertrag (HZV) muss der Hausärzteverband oder die Kasse den Notdienst übernehmen. Wir wollen erneut über unsere Beteiligung an der HZV verhandeln", sagte KV-Chef Dr. Till Spiro der "Ärzte Zeitung". Wie berichtet, hat der Hausärzteverband mit der AOK Bremen/Bremerhaven nach einem Schiedsspruch einen Hausarztvertrag geschlossen. Die KV setzt alles daran, doch noch Vertragspartner zu werden.

Ab 1. Juli müssten dann alle im Vertrag eingeschriebenen Patienten den Notdienst aus eigener Tasche zahlen oder einen Parallel-Notdienst des Hausärzteverbandes aufsuchen. Der existiert aber noch nicht.

Dr. Hans-Michael Mühlenfeld, Chef des Bremer Hausärzteverbandes, sagte: "Wir lassen uns nicht erpressen. Im Zweifel werden wir einen eigenen Notdienst aufbauen." Die AOK Bremen/ Bremerhaven erklärte, die Aufsicht sei gefordert, das Problem im Sinne der Patienten zu lösen. Das Bremer Gesundheitsressort äußerte sich bis Redaktionsschluss nicht zu der Auseinandersetzung.

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Kommentare
Dirk A. Schmidt 19.02.201009:30 Uhr

§ 323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung!

Ärzte, die Patienten NICHT in einer Notsituation behandeln, machen sich des Tatbestandes § 323 StGB (Unterlassene Hilfeleistung)strafbar!

Zusätzlich sind ggf. zivilrechtliche Aspekte (Schadenersatz, § 823 BGB) zu beachten.

Patienten rate ich im Fall einer Abweisung direkt die nächste Polizei zu kontaktieren, damit ihr Anspruch auf ärztliche Hilfe sofort durchgesetzt werden kann.

Ethisch / Moralisch halten ich die Ankündigung der KV-Vertreter, Patienten der AOK aus monetären Aspekten- eine Streites KV <-> AOK wg. Abrechnung für schlicht asozial und mit dem ärztlichen Berufsbild für NICHT vereinbar!

Die entsprechende Leute sollte Ihre Ämter und Ihre Approbation zurückziehen bzw.man sollte es Ihnen nehmen. Wenn diese Menschen nur Geld verdienen wollen, sollten Sie einen anderen Beruf wählen - obwohl ich bezeifele, ob es Berufe gibt,in denen man dies KV-Vertreter beschäftigen kann: Fehlende soziale Kompetenz ist ein K.O. - Kriterium!

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