Patientenakte und Arzthonorar

KV will Digitalisierung nicht den Kassen überlassen

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns will eine elektronische Gesundheitsplattform in KV-Hand. Es sei an den Ärzten, die Abläufe zu gestalten. Positives gibt es in Sachen Honorar zu berichten.

Von Christina Bauer Veröffentlicht:
In der elektronischen Patientenakte sollen Anamnese, Behandlungsdaten, Medikamente, Allergien und weitere Gesundheitsdaten der Krankenversicherten sektor- und fallübergreifend gespeichert werden.

In der elektronischen Patientenakte sollen Anamnese, Behandlungsdaten, Medikamente, Allergien und weitere Gesundheitsdaten der Krankenversicherten sektor- und fallübergreifend gespeichert werden.

© Andy Dean / Fotolia

MÜNCHEN. Bei der voranschreitenden Digitalisierung will die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) mitmischen. Die Plattform, die Daten aus elektronischen Patientenakten integrieren soll, möchte der KVB-Vorstand in den Händen der KVen sehen. „Da brauchen wir eine arztgeführte elektronische Gesundheitsplattform“, sagte der Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Krombholz am vergangenen Samstag bei der Vertreterversammlung der KV.

Bis 2021 sollen Krankenkassen den gesetzlichen Vorgaben zufolge ihren Patienten eine elektronische Patientenakte anbieten. Die dadurch ermöglichte digitale Vernetzung von Ärzten, Kliniken, Pflegeheimen, Apotheken und anderen Akteuren soll Transparenz, Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessern. Es sei vor allem an den Ärzten, die Abläufe im Gesundheitswesen zu gestalten, so Krombholz. Krankenkassen dürften dabei nicht zu sehr im Vordergrund stehen. Zudem müssten für die Finanzierung der neuen digitalen Strukturen noch die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Derzeit beteilige sich die KVB im Bereich Digitalisierung an zwei Vorhaben. Zum einen bemühten sich insgesamt zehn KVen um ein Innovationsfonds-Projekt. Zudem beantrage die KVB beim Bayerischen Gesundheitsministerium ein Projekt, um in einer Modellregion elektronische Patientenakten zu erproben.

Mehr Geld für Bereitschaftsdienst

In Sachen Honorar habe die KVB für 2019 einen regionalen Punktwert von 10,82 Cent ausgehandelt. Für förderungswürdige Leistungen würden erneut 31 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ein Plus von sechs Millionen Euro gebe es zudem für die Förderung des Bereitschaftsdienstes, die sich damit auf 34,3 Millionen Euro belaufe. Nach entsprechenden Verhandlungen werde es auch im bayerischen Notarztdienst ab Januar nächsten Jahres mehr Geld geben. Die Grundpauschale pro Stunde werde auf 20,50 Euro angehoben, statt vorher 20,00 Euro. Pro Patient würden 80 Euro statt 76 Euro gezahlt, ab dem vierten Patienten 30 Euro statt der bislang 25 Euro.

Ab 2020 sollen die Beträge nochmals angehoben werden. Dann betrage die Grundpauschale 21 Euro, hieß es auf der VV. Für die ersten drei Patienten pro Einsatz würden jeweils 83 Euro bezahlt. Insgesamt bedeute das eine Anhebung des Budgets um jeweils zwei Millionen Euro für 2019 und 2020 auf dann insgesamt 70 Millionen Euro. Aus dem Strukturfonds seien für 2018 noch 4,8 Millionen Euro übrig. Die wolle der KVB-Vorstand für den Bereitschaftsdienst ausgeben, so der stellvertretende Vorsitzende Dr. Pedro Schmelz. Zudem stünden für 2019 voraussichtlich 8,1 Millionen Euro aus dem Strukturfonds zur Verfügung. Diese sollen unter anderem für die Niederlassungsförderung genutzt werden.

Mit dem Ergebnis der Landtagswahl von Ende Oktober zeigte sich der KVB-Vorstand zufrieden. Das Gesundheits- und Pflegeministerium wird weiterhin von Melanie Huml (CSU) geführt. „Wir kommen gut mit dem Ministerium zurecht“, so Krombholz. Der Kurs der neuen Koalition aus CSU und Freien Wählern findet ebenfalls Zustimmung. „Der Koalitionsvertrag zeigt, dass die ambulante Versorgung weiterhin als tragende Säule der Gesundheitsversorgung gesehen wird“, resümierte Krombholz. Angestrebte Maßnahmen wie die Landarztprämie und eine weitere Erhöhung der Studienplatzzahl seien zu befürworten.

Gegen Kompetenzen für Länder

Für das derzeit auf Bundesebene in Abstimmung befindliche TSVG meldet die KVB noch Änderungswünsche an. Kritisch sieht der KVB-Vorstand etwa, dass die Bundesländer mehr Einfluss auf die ambulante Versorgung bekommen sollen. Noch blieben aber einige Monate, um auf den Gesetzgebungsprozess Einfluss zu nehmen. „Wir werden diese Möglichkeiten natürlich nutzen“, betonte Krombholz. Zudem solle das Gesetz Aspekte einbeziehen, die dort bisher nicht auftauchten. Es solle beispielsweise verhindern, dass MVZ von Unternehmen als „Schneise für Kapital“ genutzt werden könnten.

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