Vorratsdatenspeicherung

Kabinett gibt grünes Licht

Das Bundeskabinett hat heute den umstrittenen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Auch Ärzte sind von den geplanten Neuerungen betroffen. Juristen schlagen Alarm.

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BERLIN. Angela Merkels Ministerrunde hat am Vormittag den umstrittenen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Jetzt kann sich der Bundestag damit befassen. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz beschlossen werden, so der bisherige Fahrplan.

Auch Ärzte sind von der Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung betroffen. Der Deutsche Anwaltsverein hält den Schutz der Berufsgeheimnisträger wie Ärzten, Anwälten, Seelsorgern und Priestern für unzureichend und nicht mit Europäischer Rechtsprechung vereinbar.

Grund ist, dass auch ihre Daten gespeichert, aber nicht abgerufen werden sollen. Als Geheimnisträger können sie ohnehin das Zeugnis verweigern.

Das reicht den Juristen nicht. Ein effektiver Schutz eines engen Kreises von auf besondere Vertraulichkeit angewiesenen Berufsgeheimnisträgern müsse bereits bei der Datenerhebungsebene beginnen, fordert der Anwaltsverein.

Die vertraulichen Inhalte der Kommunikation von Ärzten mit ihren Patienten sind von den geplanten Überwachungsmaßnahmen nicht direkt berührt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Telekommunikationsunternehmen dazu zu verpflichten, Rufnummern, Skypeverbindungen und IP-Adressen für elf Wochen zu speichern. Zudem sollen Kennungen von Mobiltelefonen und Standortdaten der Telefonierenden erfasst werden.

Ziel ist es, Ermittlern Werkzeuge an die Hand zu geben, um Straftaten aufzuklären. Die Daten sollen nur nach Genehmigung durch einen Richter dafür freigegeben werden. (af)

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