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Corona-Regeln im Herbst

Kabinett will neues Infektionsschutzgesetz aufs Gleis setzen

Maskenpflicht, Testauflagen, Impfen gegen COVID-19: Am Mittwoch will sich das Bundeskabinett mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes befassen. Warum das nötig ist – und worüber es Streit gibt.

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Eine Maskenpflicht in einigen öffentlichen Bereichen kann es im Herbst durchaus wieder geben.

Eine Maskenpflicht in einigen öffentlichen Bereichen kann es im Herbst durchaus wieder geben.

© Marijan Murat/dpa

Berlin. Das Bundeskabinett will am Mittwoch (24. August) den Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz (IfSG) verabschieden. Das ist nötig, da viele der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen am 23. September auslaufen. Die neuen Regeln sollen ab 1. Oktober gelten und am 7. April 2023 enden.

Geplant ist dem Entwurf zufolge etwa eine Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr. In Krankenhäusern und Altenheimen sollen Masken- und Testpflichten zum Tragen kommen. In Innenräumen sollen die Bundesländer je nach Infektionslage das Tragen einer Schutzmaske vorschreiben können, ebenso Tests in Schulen oder Kitas.

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Lockdowns soll es nicht mehr geben

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) wollen den Kabinettsentwurf am Mittwochmittag im Haus der Bundespressekonferenz vorstellen. Erneute Lockdowns wie auch flächendeckende Schulschließungen hatten beide Politiker zuletzt ausgeschlossen.

Kritik entzündet sich vor allem an dem Plan, frisch immunisierte Menschen von etwaigen Maskenpflichten zu befreien. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte diese Art von „Drei-Monats-Intervall“ beim Impfen zuletzt scharf kritisiert. Das sei den Bundesbürgern nicht zu vermitteln und decke sich obendrein nicht mit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Lenkt die Ampel bei einem Punkt ein?

Laut Informationen des „Redaktionsnetzwerks Deutschlands“ (RND) soll es aber inzwischen eine Änderung bei dem Vorhaben geben. So soll die Drei-Monats-Regelung entgegen den ursprünglichen Plänen in eine „Kann-Regelung“ umgewandelt werden.

Diese solle auch für genesene Personen gelten, berichtete das RND am Dienstag. Damit gehe die Ampel auf die Forderung vieler Länder ein. Die STIKO empfiehlt den zweiten Booster seit Kurzem lediglich für Personen ab 60 und vorerkrankten Menschen.

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Klare Kriterien für Schwellenwerte gefordert

Mehrere Länderpolitiker fordern zudem, im Gesetzestext Kriterien zu verankern, ab welchen Schwellenwerten die Länder zum Handeln aufgerufen seien. Hier bleibe der Entwurf zu schwammig. Im Entwurf selber sind als Indikatoren das Abwasser-Monitoring, die 7-Tage-Inzidenz, die RKI-Surveillance-Systeme für respiratorische Atemwegserkrankungen, ferner die Hospitalisierungsrate wegen COVID-19 binnen sieben Tage sowie die Zahl verfügbarer stationärer Versorgungskapazitäten genannt.

Besserer Schutz in Alten- und Pflegeheimen

Ein besonderer Fokus der Schutzmaßnahmen soll auf den rund 30.000 Einrichtungen der Langzeitpflege liegen. Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) betonte am Montag via „Twitter“, Ziel sei es, die Zahl der „Corona-Opfer in der Pflege durch konsequente Hygiene, Boosterimpfungen und schnelle Paxlovid-Behandlung“ zu minimieren. (hom)

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