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Krebsregister

Kammer Brandenburg irritiert von Kritik

Irreführend und sogar vertrauensschädigend findet die Ärztekammer Brandenburg Aussagen der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk zum Datenschutz des klinischen Krebsregisters für Berlin und Brandenburg.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

POTSDAM/BERLIN. Die Kritik am Datenschutz des flächendeckenden klinischen Krebsregisters für Berlin und Brandenburg weist die Ärztekammer Brandenburg zurück. Die Kammer, die das Krebsregister für beide Länder betreibt, zeigte sich äußerst irritiert über eine Meldung der deutschen Presseagentur (dpa). Die darin zitierten Aussagen der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk würden sich nicht auf das klinische Krebsregister, sondern auf andere Behörden beziehen, so die Brandenburger Kammer.

Die einzige auf das Krebsregister bezogene Aussage sei die, das klinische Krebsregister sei ohne sichere IT-Infrastruktur eröffnet worden. Weitere Aussagen seien mindestens irreführend und damit auch geeignet, das für ein solches Register existenziell wichtige Vertrauen der Melder in die Professionalität der Verantwortlichen nachhaltig zu erschüttern.

Datenfluss detailliert geregelt

Der Datenfluss zwischen datenverarbeitenden Stellen im Zusammenhang mit der klinischen Krebsregistrierung ist in einem Staatsvertrag zwischen Brandenburg und Berlin vor Eröffnung des klinischen Krebsregisters detailliert geregelt (die "Ärzte Zeitung" berichtete).

In dem Staatsvertrag ist nach Kammerangaben auch die Schweigepflicht für die Beschäftigten des Krebsregisters geregelt. "Zudem ist das Krebsregister mit einer IT-Infrastruktur eröffnet worden, die mit der Berliner Datenschutzbeauftragten ebenfalls zuvor intensiv abgestimmt worden ist. In den wenigen Bereichen, in denen das Sicherheitskonzept bei Eröffnung noch nicht in Gänze umgesetzt war, hatte die Berliner Datenschutzbeauftragte nach entsprechender Prüfung Übergangsregelungen zugestimmt", teilte die Kammer mit.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte bestätigt in der Tat in ihrem Jahresbericht, dass sie bei der Errichtung des klinischen Krebsregisters intensiv einbezogen gewesen sei. Sie kritisiert aber dennoch, dass die vorgesehene Informationstechnik anfangs nicht bereitstand. Das hat nach ihren Angaben dazu geführt, dass Registerdaten in der IT eines fremden Krankenhauses zugänglich waren.

Sie kritisiert auch, dass Papiermeldungen frei zugänglich gewesen seien, die in der zentralen Registersoftware vorgeschriebene Funktionalität gefehlt habe und Zugriffsberechtigungen wenig differenziert gestaltet seien. Die entstandene Schutzlücke sei problematisch.

"Einige dieser Mängel werden mit gewissem Aufwand zu beheben sein", so die Datenschutzbeauftragte in ihrem Bericht. "Erst mit der vollständigen Umsetzung der geplanten IT-Infrastruktur wird das Register über angemessene technische Maßnahmen zum Schutz von Netzwerk und Datenbanken verfügen", heißt es außerdem dort weiter.

Ob diese Umsetzung inzwischen vollständig erfolgt ist und die Kritikpunkte mittlerweile ausgeräumt sind, teilte die Kammer auf Nachfrage vorerst nicht mit. Fest steht, dass der Datenschutzbericht das Krebsregister und die beiden dahinterstehenden Länderbehörden derzeit intensiv beschäftigt.

Weitgehende Kritik

Die Datenschutzbeauftragte hat in ihrem Bericht aber auch weitgehende Kritik am Datenschutz in den Berliner Gesundheitsbehörden geübt. "Starker Verbesserungsbedarf beim Gesundheitsdatenschutz in der öffentlichen Verwaltung" besteht einem der Schwerpunktthemen des Berichts zufolge.

Regelungslücken sieht der Bericht vor allem auf Bezirksebene, unter anderem bei den Geheimhaltungspflichten von IT-Mitarbeitern in den Bezirksämtern und bei der Datenverarbeitung durch externe Dienstleister.

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