Kammer begrüßt Landesregelung für Klinikhygieniker

HANNOVER (cben). Niedersachsen setzt auf die Weiterbildung zum Krankenhaushygieniker: Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat der Ärztekammer Niedersachsen (AKN) dazu im Dezember 2011 einen Entwurf für den Verordnungstext "Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen" zur Beurteilung übersandt.

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"Der ÄKN-Vorstand begrüßt, dass der Entwurf bei den Krankenhaushygienikern auf die Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer abstellt", sagte Justiziar Dr. Karsten Scholz der "Ärzte Zeitung".

Die Kammerversammlung hatte im November 2011 beschlossen, eine neue Zusatzbezeichnung Krankenhaushygiene in die Weiterbildungsordnung aufzunehmen.

"In anderen Bundesländern wird die Ausbildung zum Krankenhaushygieniker über eine curriculare Fortbildung angeboten", sagt Scholz. "Wir glauben, die Fachkräfte für Hygiene sind so wichtig, dass ihre Ausbildung über die Weiterbildungsordnung geregelt werden muss." Für die Anerkennung müssen die Ärzte einen 200-stündigen Kurs belegen und eine Prüfung bestehen.

Kammer: 15 Krankenhäuser brauchen Facharzt für Krankenhaushygiene

Für die bis 2016 vorgesehene sechsmonatige Praxiszeit der Krankenhaushygieniker fordert die Kammer, dass das Gesetz Strukturvorgaben für diese Weiterbildungsstätten festlegt und auf die Weiterbildungsordnung der Kammer verweist.

Das Landesgesetz solle außerdem darauf hinweisen, dass hygienebeauftragte Ärzte ohne entsprechende Weiterbildung an einer von der Kammer anerkannten Fortbildungsveranstaltung von 40 Stunden Dauer teilnehmen müssen. Nach Angaben der Kammer brauchen wegen ihrer Größe 15 Krankenhäuser in Niedersachsen einen Facharzt für Krankenhaushygiene.

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