Recht

Kasse muss Kündigung zügig bestätigen

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BAD HOMBURG. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist erstmals mit Erfolg auch gerichtlich gegen eine gesetzliche Krankenkasse vorgegangen, die ihren wechselwilligen Mitgliedern allzu lange die nötige Kündigungsbestätigung vorenthalten hatte.

Im konkreten Fall hatte sich eine große Kasse teilweise bis zu zwei Monate Zeit mit der Bestätigung gelassen; das Sozialgesetzbuch V sieht dagegen höchstens zwei Wochen vor.

Die Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale wurde bereits in erster Instanz bestätigt. Die Berufungsklage beim Berliner Kammergericht wurde von der Kasse jetzt zurückgenommen. Damit ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig. (cw)

Az. 5 U 30/17

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