Direkt zum Inhaltsbereich

Recht

Kasse muss Kündigung zügig bestätigen

Veröffentlicht:

BAD HOMBURG. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist erstmals mit Erfolg auch gerichtlich gegen eine gesetzliche Krankenkasse vorgegangen, die ihren wechselwilligen Mitgliedern allzu lange die nötige Kündigungsbestätigung vorenthalten hatte.

Im konkreten Fall hatte sich eine große Kasse teilweise bis zu zwei Monate Zeit mit der Bestätigung gelassen; das Sozialgesetzbuch V sieht dagegen höchstens zwei Wochen vor.

Die Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale wurde bereits in erster Instanz bestätigt. Die Berufungsklage beim Berliner Kammergericht wurde von der Kasse jetzt zurückgenommen. Damit ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig. (cw)

Az. 5 U 30/17

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Dermatologin Yael Adler gibt Tipps

Wie man Hypochondern in der Praxis am besten begegnet

Erfahrungen einer Praxismanagerin

Praxisbegehung angekündigt? Die wichtigsten Tipps zur Vorbereitung

Biopsychosozial vorgehen!

So unterstützen Sie Ihre Patienten bei funktionellen Körperbeschwerden

Lesetipps
Arzt hält Modell vom Herzen in rechter Hand und Blutzuckermessgerät in linker Hand.

© RF (royalty free)

Risiko einschätzen und Lebensstil ändern

Diabetes und Vorhofflimmern: Das hilft gegen die gefährliche Kombi

Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

Eine Illustration zeigt, wie mittels einer Spritze ins Auge gestochen wird.

© Asset Arc / stock.adobe.com / generated AI

Neovaskuläre altersbedingte Makuladegeneration

Anti-VEGF-Injektionen: Versäumte Termine kosten nAMD-Patienten wohl Sehschärfe