Urteil

Kasse muss im Einzelfall für Spirale zahlen

Veröffentlicht:

HAMBURG. . Drohen einer Frau bei einer Schwangerschaft schwere Gesundheitsschäden, muss die Krankenkasse die Kosten einer Verhütungs-Spirale übernehmen.

Dies ist im Einzelfall dann auch über das 20. Lebensjahr hinaus zu gewährleisten, wie das Sozialgericht Hamburg entschied.

Es verpflichtete damit eine Krankenkasse, einer Versicherten die Kosten für das Verhütungsmittel in Höhe von 294,44 Euro zu erstatten.

Bei der 1988 geborenen Klägerin besteht eine Faktor-V-Leiden-Mutation, einer Genstörung, die mit einer stark erhöhten Thromboseneigung einhergeht.

Da die Einnahme der "Pille" wegen des Thromboserisikos nicht infrage kam, hatten mehrere Ärzte eine östrogenfreie Spirale nur mit Gestagen empfohlen. Denn das mit der Genstörung verbundene hohe Risiko für eine Lungenembolie werde bei einer Schwangerschaft "massiv gesteigert".

Die Krankenkasse wollte für die Kosten der Spirale aber nicht aufkommen. Versicherte hätten grundsätzlich nur bis zum 20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln.

Doch das Sozialgericht entschied, dass die Hormon-Spirale "hier nicht allein als Maßnahme der Empfängnisverhütung, sondern zugleich - und ihrem Schwerpunkt nach - als Maßnahme der Krankenbehandlung anzusehen" sei.

Auch wenn die Spirale nicht unmittelbar zur Besserung des Gesundheitszustandes führt, sei die Empfängnisverhütung aber notwendig, um die konkrete Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen abzuwenden.

Dies begründe die Leistungspflicht der Krankenkasse, so das Sozialgericht. (fl/mwo)

Sozialgericht Hamburg, Az.: S 37 KR 469/11

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

BAM-Kongress 2025

Brustschmerz in der Hausarztpraxis: Was tun?

„ÄrzteTag“-Podcast

GKV in der Krise – warum ist das Klassenzimmer die Lösung, DAK-Chef Storm und BVKJ-Präsident Hubmann?

Lesetipps
Nahaufnahme wie eine Kind ein orales Medikament einnimmt.

© Ermolaev Alexandr / stock.adobe.com

Häufiges Problem bei Kindern

Nach Medikamentengabe gespuckt – was tun?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung