Kassen übernehmen Kosten für das Eintreiben der Praxisgebühr
BERLIN (vdb). Wer übernimmt die Kosten, wenn die Praxisgebühr nicht bezahlt wird? In dieser Frage ist der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassen ein Durchbruch gelungen. Wichtigstes Ergebnis: KVen und Ärzte bleiben im Prinzip nicht auf den durch das Mahn- und Vollstreckungsverfahren entstandenen Kosten sitzen.