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Bundestag

Kein Ausschluss Behinderter von Wahlen

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BERLIN. Behinderte Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, bleiben nicht länger pauschal von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Die bisher gültigen Wahlrechtsausschlüsse wurden vom Bundestag aufgehoben. Für die bevorstehende Europawahl kommt diese Reform zwar zu spät – aber auf Antrag dürfen die Betroffenen trotzdem schon am 26. Mai wählen, weil das Bundesverfassungsgericht einem entsprechenden Eilantrag stattgegeben hatte. Betroffen sind rund 80.000 Menschen in Deutschland, für die ein Gericht einen Betreuer bestellt hat, etwa weil sie psychisch oder geistig beeinträchtigt sind. (dpa)

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