Kommentar
Kein Patentrezept für das Lebensende
17 Jahre lag die Italienerin Eluana Englaro im Wachkoma, ehe die Ärzte nach einem von der Familie erwirkten Gerichtsurteil die künstliche Ernährung einstellten. Ein Versuch der italienischen Regierung, diesen Schritt mit einer Notverordnung zu stoppen, misslang.
Es sind Fälle wie dieser, die auch den Menschen in Deutschland Angst machen, am Ende ihres Lebens ein Spielball unterschiedlicher Interessen zu sein. Millionen Bundesbürger haben deshalb für den Fall, dass sie im Krankheitsfall nicht mehr bei Bewusstsein sind, Verfügungen verfasst - und so kundgetan, wie sie sich einen würdevollen medizinischen Umgang wünschen. Und dazu gehört auch die Entscheidung, lieber zu sterben, als an Schläuchen zu hängen.
Doch was ihre Verfügungen letztlich wert sind, wissen sie nicht. Die gleiche Unsicherheit plagt Ärzte, Gerichte und Angehörige: Ist der in der Verfügung geäußerte Wille wirklich noch aktuell? Seit Jahren schon versucht sich der Bundestag an einer spezialgesetzlichen Regelung. Bislang ohne Erfolg. Für eine Generalkritik besteht dennoch kein Anlass. Mit welchem der Konzepte man es auch hält, es gibt immer auch gute Argumente für die entgegengesetzte Position. Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass es für das Sterben keine Gebrauchsanweisung gibt.
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