Letzter Heilversuch für die Patientenverfügung

Begleitet von wechselseitigen Vorwürfen hat sich der Streit im Bundestag über ein Gesetz zu Patientenverfügungen verschärft.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Was ist eine Patientenverfügung rechtlich wert, inwiefern bindet sie Ärzte - das ist umstritten.

Was ist eine Patientenverfügung rechtlich wert, inwiefern bindet sie Ärzte - das ist umstritten.

© Foto: imago

Am Dienstag ist die für Donnerstag angesetzte Debatte und Abstimmung über ein Patientenverfügungs-Gesetz kurzfristig von der Tagesordnung genommen worden (wir berichteten). Damit ist unklar, ob das Gesetz vor den Bundestagswahlen noch verabschiedet werden kann. Grund war ein Geschäftsordnungsstreit über die Reihenfolge der Abstimmung der drei Gesetzentwürfe und des Antrags.

Für die FDP warf Michael Kauch der Union vor, eine Abstimmung "torpedieren" zu wollen. Tatsächlich ist die Union bislang in drei Lager gespalten: Die CDU/CSU-Parlamentarier unterstützen teils den Entwurf von Fraktionsvize Wolfgang Bosbach, der strenge Vorgaben für Verfügungen vorsieht. Teils favorisieren die Abgeordneten die Vorlage von Fraktionsvize Wolfgang Zöller, nach dem auch die mündliche Willenserklärung eines Patienten gültig sein soll. Drittens scheint sich eine wachsende Zahl von Unions-Abgeordneten für den Vorschlag Hubert Hüppes auszusprechen, der gar keine gesetzliche Änderung will.

Dagegen versammeln sich die 222 SPD-Abgeordneten ganz überwiegend hinter dem Entwurf ihres rechtspolitischen Sprechers Joachim Stünker. Nur 18 Sozialdemokraten haben bisher für einen der Unions-Anträge votiert. Entsprechend vergrätzt reagierte auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf die Verschiebung der Debatte und zieh die Union der "Verantwortungslosigkeit". In der "Frankfurter Rundschau" warf sie dem Koalitionspartner vor, die Rechte der Bürger zu missachten, "insbesondere die der etwa acht Millionen Menschen, die eine Patientenverfügung haben".

Der SPD-Abgeordnete Stünker drängt nach eigenen Worten darauf, das Thema am 18. oder 19. Juni auf die Tagesordnung zu setzen. Das wäre die vorletzte Sitzungswoche vor der Sommerpause. Der Ältestenrat des Bundestags wird am 29. Mai über das Sitzungsprogramm entscheiden -  de facto werden aber die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen entscheiden, ob und wann ein neuer Anlauf für eine Beratung genommen wird.

Unterdessen hat die Hospiz Stiftung erneut auf eine gesetzliche Regelung gedrängt. Betroffene, Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter steckten wegen der unklaren Rechtslage "tief im juristischen Treibsand". "Daraus müssen sie endlich befreit werden", sagte Eugen Brysch, Vorstand der Hospiz Stiftung. Dagegen hält der Marburger Bund ein Gesetz nicht für nötig. Die Debatten im Bundestag hätten gezeigt, "dass auch ohne ein neues Gesetz das informierte Einverständnis der Patienten Voraussetzung für jede ärztliche Intervention ist".

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