Kinderärzte sollen direkt behandeln können

BAD ORB (ras). Die direkte Inanspruchnahme eines Kinder- und Jugendarztes soll künftig auch dann grundsätzlich möglich sein, wenn sich Eltern in Hausarztverträgen bei Allgemeinärzten verbindlich einschreiben. Einen entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen im Bundestag hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) beim Herbst-Kongress in Bad Orb ausdrücklich begrüßt.

Veröffentlicht:
Baby medizinisch gut versorgt? Darum geht’s im Konflikt der Pädiater mit den Hausärzten.

Baby medizinisch gut versorgt? Darum geht’s im Konflikt der Pädiater mit den Hausärzten.

© Foto: imago

Hintergrund dieses Konfliktes ist der Hausarztvertrag, den der Hausärzteverband und Medi mit der AOK Baden Württemberg geschlossen haben. In diesem Vertrag können Kinder, die bei einem Hausarzt eingeschrieben sind, nicht zu einem Kinder- und Jugendarzt überwiesen werden. Es gibt aber eine Ausnahme: Es ist bisher eingeschriebenen Hausärzten möglich, Kinder für die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 an ebenfalls am Vertrag teilnehmende Pädiater zu überweisen, die dafür 30 Euro aus der Hausarztpauschale erhalten (wir berichteten). Eine weitergehende Behandlung des Kinder- und Jugendarztes ist dann aber laut Dr. Klaus Rodens, Landesverbandsvorsitzender des BVKJ in Baden-Württemberg, ausgeschlossen.

Bisher sind nur fünf Kinderärzte eingeschrieben

Da sich bisher lediglich fünf Kinder- und Jugendärzte im AOK-Vertrag eingeschrieben hätten, würden die Kinder- und Jugendärzte von der pädiatrischen Versorgung teilweise faktisch ausgeschlossen. Dies sei für den BVKJ nicht hinnehmbar gewesen, bekräftigte Verbandschef Dr. Wolfram Hartmann in Bad Orb. Der Verband geht daher davon aus, dass die Regierungsfraktionen wie angekündigt diesen Missstand politisch korrigieren werden.

Das Gerangel um die Ausgestaltung von Hausarztverträgen zwischen dem Hausärzteverband und dem BVKJ dürfte aber damit nicht beendet sein. Die Kinder- und Jugendärzte räumten in Bad Orb zwar ein, dass die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 künftig nicht mehr an den Facharztstatus Kinder- und Jugendarzt gebunden sein müssen. In Hausarztverträgen, in denen gerade die Kassen hohe Qualitätsstandards erwarten, besteht der BVKJ dagegen bei Vorsorgeuntersuchungen auf den Nachweis von Mindestmengen.

Mindestanforderungen sind verhandelbar

Diese Mindestanforderungen, die der BVKJ aufgestellt hat, seien aber auch verhandelbar, sagte Hartmann in Bad Orb. Die neuen Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 dürften auch in Zukunft ausschließlich Kinder-und Jugendärzten vorbehalten bleiben. Außerhalb der Hausarztverträge schließt sich der BVKJ der Position des Bundesgesundheitsministeriums an, das - so Hartmann - den Pädiater als Regelversorger für Kinder und Jugendliche definiert hat. Dort, wo das nicht möglich ist, sei aber der Allgemeinarzt der erste Ansprechpartner für das Kind. Vehement wandte sich Hartmann gegen eine Etikettierung des Hausarztes als Familienarzt. Dies greife zu kurz, bei problematischen Kindern müsse das gesamte Umfeld des Kindes in das Behandlungskonzept mit einbezogen werden.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar

Süß, süßer, Deutschland

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

© Oleh / stock.adobe.com

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Lilly Deutschland GmbH, Bad Homburg v.d.H.
Abb. 2: ADA und nAb unter AVT05 und Referenz-Golimumab bis Woche 16

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Colitis ulcerosa

Das erste Golimumab-Biosimilar erweitert die Therapieoption bei entzündlichen Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Abb. 2: Infusionsschema der REGENCY-Studie

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Neue Therapieoption bei Lupus-Nephritis verfügbar

Obinutuzumab verbessert Nierenoutcomes bei Lupus-Nephritis

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gendermedizin

Geschlechtsspezifische Unterschiede: Frauenherzen schlagen anders

Lesetipps