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Kinderärzte sollen direkt behandeln können

BAD ORB (ras). Die direkte Inanspruchnahme eines Kinder- und Jugendarztes soll künftig auch dann grundsätzlich möglich sein, wenn sich Eltern in Hausarztverträgen bei Allgemeinärzten verbindlich einschreiben. Einen entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen im Bundestag hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) beim Herbst-Kongress in Bad Orb ausdrücklich begrüßt.

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Baby medizinisch gut versorgt? Darum geht’s im Konflikt der Pädiater mit den Hausärzten.

Baby medizinisch gut versorgt? Darum geht’s im Konflikt der Pädiater mit den Hausärzten.

© Foto: imago

Hintergrund dieses Konfliktes ist der Hausarztvertrag, den der Hausärzteverband und Medi mit der AOK Baden Württemberg geschlossen haben. In diesem Vertrag können Kinder, die bei einem Hausarzt eingeschrieben sind, nicht zu einem Kinder- und Jugendarzt überwiesen werden. Es gibt aber eine Ausnahme: Es ist bisher eingeschriebenen Hausärzten möglich, Kinder für die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 an ebenfalls am Vertrag teilnehmende Pädiater zu überweisen, die dafür 30 Euro aus der Hausarztpauschale erhalten (wir berichteten). Eine weitergehende Behandlung des Kinder- und Jugendarztes ist dann aber laut Dr. Klaus Rodens, Landesverbandsvorsitzender des BVKJ in Baden-Württemberg, ausgeschlossen.

Bisher sind nur fünf Kinderärzte eingeschrieben

Da sich bisher lediglich fünf Kinder- und Jugendärzte im AOK-Vertrag eingeschrieben hätten, würden die Kinder- und Jugendärzte von der pädiatrischen Versorgung teilweise faktisch ausgeschlossen. Dies sei für den BVKJ nicht hinnehmbar gewesen, bekräftigte Verbandschef Dr. Wolfram Hartmann in Bad Orb. Der Verband geht daher davon aus, dass die Regierungsfraktionen wie angekündigt diesen Missstand politisch korrigieren werden.

Das Gerangel um die Ausgestaltung von Hausarztverträgen zwischen dem Hausärzteverband und dem BVKJ dürfte aber damit nicht beendet sein. Die Kinder- und Jugendärzte räumten in Bad Orb zwar ein, dass die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 künftig nicht mehr an den Facharztstatus Kinder- und Jugendarzt gebunden sein müssen. In Hausarztverträgen, in denen gerade die Kassen hohe Qualitätsstandards erwarten, besteht der BVKJ dagegen bei Vorsorgeuntersuchungen auf den Nachweis von Mindestmengen.

Mindestanforderungen sind verhandelbar

Diese Mindestanforderungen, die der BVKJ aufgestellt hat, seien aber auch verhandelbar, sagte Hartmann in Bad Orb. Die neuen Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 dürften auch in Zukunft ausschließlich Kinder-und Jugendärzten vorbehalten bleiben. Außerhalb der Hausarztverträge schließt sich der BVKJ der Position des Bundesgesundheitsministeriums an, das - so Hartmann - den Pädiater als Regelversorger für Kinder und Jugendliche definiert hat. Dort, wo das nicht möglich ist, sei aber der Allgemeinarzt der erste Ansprechpartner für das Kind. Vehement wandte sich Hartmann gegen eine Etikettierung des Hausarztes als Familienarzt. Dies greife zu kurz, bei problematischen Kindern müsse das gesamte Umfeld des Kindes in das Behandlungskonzept mit einbezogen werden.

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