Appell an Parteien

Kinderrechte ins Grundgesetz!

Veröffentlicht:

BERLIN. Zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie (DGSPJ) setzt sich der Deutsche Kinderschutzbund für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein. Untermauert wird dies in einem Schreiben an die Parteivorsitzenden der CDU und CSU sowie der SPD: Darin beklagen die beiden Verbände Äußerungen des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer.

 "Dass er diesen Schritt für unnötig hält, finden wir – 25 Jahre, nachdem Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention zwar ratifiziert, aber noch nicht vollständig umgesetzt hat – für die Interessen von Kindern in Deutschland verheerend", heißt es in dem Schreiben. Irritierend sei diese Position zumal vor dem Hintergrund, dass die Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz im Wahlprogramm von CDU/CSU enthalten sei.

Gerade weil Kinder besonderen Schutz vor Gewalt, eine Förderung ihrer Entwicklung und eine altersangemessene Beteiligung brauchen, müssten für sie eigene Kinderrechte gelten. Bei vielen wichtigen Entscheidungen in Politik, Verwaltung oder in der Rechtsprechung würden die Rechte von Kindern – etwa bei Städtebauprojekten oder wenn es um die Unterbringung bei Pflegeeltern geht – zu wenig berücksichtigt.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte hat daher einen Vorschlag zur Einfügung eines Artikels 2a in das Grundgesetz gemacht. Er orientiert sich auch an Artikel 24 der Grundrechtecharta der Europäischen Union, der bei der Anwendung von Europarecht bereits unmittelbar geltendes Verfassungsrecht in Deutschland ist. (ras)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Compliance

DSGVO in der Arztpraxis: Wenn der Datenschutz den Daumen senkt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Älterer Mann mit Gesichtsnervenlähmung aufgrund des Eagle-Syndroms.

© Vladimir Arndt / stock.adobe.com

Kasuistik

Seltene Manifestation eines Eagle-Syndroms

Keine Hürden mehr: Websites sollen künftig so problemlos wie möglich zu erfassen und zu bedienen sein.

© VZ_Art / Stock.adobe.com

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei