Hautkrebsprävention

Klären Solarienbetreiber nicht richtig über Risiken der Sonnenbanknutzung auf?

Die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention reklamiert bei Solarien massive Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und erneuert ihr Plädoyer für ein Solarienbetriebsverbot.

Veröffentlicht:

Bonn/Hamburg. Die Deutsche Krebshilfe (DKH) untermauert gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) ihre Forderung nach einem Solarienbetriebsverbot für kosmetische Zwecke.

„Wenn Solarienbetriebe Gesetze missachten und Desinformationen bezüglich bestehender Gefahren verbreiten, muss die Politik handeln“, fordert DKH-Chef Gerd Nettekoven laut einer Mitteilung der Organisation vom Mittwoch. Und ergänzt: „Die bestehenden Vorgaben für Solarien greifen ganz offensichtlich nicht.“

Diese Einschätzung stützt sich laut DKH auf eine in der Fachzeitschrift „Prävention und gesundheitsförderung“ erschienenen ADP-Studie zur Risikokommunikation von Sonnenstudioketten. Die Stichprobe repräsentiere 325 Studios, was einem Anteil von 80 Prozent der zu Sonnenstudioketten gehörigen Betriebsstätten entspreche.

Die Inhalte, die Solarienbetriebe auf ihren Websites veröffentlichten, dienten der Information potenzieller Kundinnen und Kunden und somit als Marketing und Werbeplattform. Laut der stellvertretenden ADP-Vorsitzenden Yvonne de Buhr verstießen einige der untersuchten Internetdarstellungen gegen relevante Paragrafen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

„Die Auswertung aller von uns untersuchten Webseiten der Sonnenstudioketten zeigt: Risiken werden gar nicht, unvollständig oder verharmlosend dargestellt. Nutzen werden propagiert, die einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten. Betreiber von Sonnenstudios verhalten sich damit überwiegend nicht gesetzeskonform“, resümiert de Buhr. Die Deutsche Krebshilfe fordert bereits seit 2020 gemeinsam mit der ADP ein Solarienbetriebsverbot. (eb)

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