Portalpraxen

Kleine Kliniken erhalten Vorzug

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BERLIN. Die Planungen für die Portalpraxen in Berlin werden vorangetrieben. Nach Angaben des Ersatzkassenverbands vdek Berlin-Brandenburg sieht ein dreiseitiger Vertrag von KV, Landeskrankenhausgesellschaft und Kassen in Berlin vor, dass zwölf Portalpraxen in Berlin entstehen sollen.

Dabei kooperiert die KV mit den kleineren Kliniken, nicht jedoch mit der Charité und dem Klinikriesen Vivantes, die die größten Rettungsstellen in Berlin betreiben. Auf beiden Seiten bestehe Gesprächsbereitschaft, sagt vdek-Regionalchef Michael Domrös.

Er zeigt sich optimistisch, dass bis 1. Oktober bereits einige Portalpraxen gestartet sind. "Es sieht gut aus", glaubt Domrös. Die geplanten Portalpraxen seien auch gut über die Stadt verteilt. Vorgesehen ist nach seinen Angaben eine Evaluation.

Domrös räumte ein, dass die Vereinbarung eine schwere Geburt gewesen sei. Der Zeitplan des Gesetzgebers ist in Berlin bereits überschritten. Die Frist für den Abschluss der dreiseitigen Verträge über Portalpraxen ist am 30. Juni abgelaufen. Nach Paragraf 115 SGB V muss dann im Prinzip die Landesschiedsstelle entscheiden.

Die große Koalition hat mit der jüngsten Klinikreform die umstrittene Option geschaffen, durch Portalpraxen den vertragsärztlichen Notdienst an die Krankenhäuser zu delegieren. (ami)

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