Nordrhein-Westfalen

Klinikabrechnung: Laumann will Sanktionen mildern

NRW-Gesundheitsminister Josef Laumann plädiert für regionale Lösung, die dann von Berlin nicht ausgehebelt werden kann.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Neuss. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hofft, mit einem konstruktiven Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen die geplanten Strafzahlungen für fehlerhafte Krankenhausrechnungen noch abmildern zu können. Krankenkassen und Kliniken sollten sich zusammensetzen und gemeinsam eine Lösung erarbeiten, schlug Laumann beim Forum 2019 der Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW) in Neuss vor. „Ich bin gerne dazu bereit.“

„Wir können nur etwas erreichen, wenn jeder sich ein paar Freiheiten heraus nimmt“, sagte er. So sollten die Regionalkassen oder der Ersatzkassenverband vdek auf der einen und die Krankenhausvertreter auf der anderen Seite nicht einfach übernehmen, was ihre Bundesorganisationen vorgeben. Und er selbst müsse nicht das abschreiben, was das Bundesgesundheitsministerium sagt, betonte Laumann.

Es sei klar, dass die neuen Regelungen nicht einfach wieder gestrichen werden. Laumann hofft aber, mit einem NRW-Konzept doch noch Gehör zu finden. Deshalb sollte noch in den ersten Wochen des neuen Jahres eine überzeugende Lösung gefunden werden, die von den Politikern in Berlin nicht einfach ausgehebelt werden kann.

Laumann: Rückforderungen machen keinen Sinn

Der Minister sieht die Regelungen in der MDK-Reform kritisch, die Strafzahlungen und Kürzungen bei Fehlern in Klinikrechnungen vorsehen. Insbesondere die mögliche Kürzung um bis zu zehn Prozent des Rechnungsbetrags hält er für ein großes Problem. „Gerade bei Krebsbehandlungen kann da viel auf die Krankenhäuser zukommen.“

Rückforderungen machen nach Meinungen von Laumann keinen Sinn, wenn Kliniken Patienten länger dabehalten, weil sie keine geeignete Möglichkeit der Weiterversorgung für sie finden. „Die Krankenkassen müssen einsehen: Wenn man jemanden nicht unterbringen kann, kann man ihn nicht unterbringen.“

KGNW-Präsident Jochen Brink freut sich, dass der Minister in dieser Frage an der Seite der Kliniken steht. „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Krankenhäuser dafür bestraft werden sollen, dass sie ihre Patienten wegen fehlender Pflegeplätze oder Kurzzeitpflegeplätze länger betreuen“, sagte er. Mehr als 50 Prozent der Prüfungen hätten eine Kürzung der Vergütung wegen angeblich zu langer Verweildauern zum Ziel.

Das Misstrauen in der Krankenhauspolitik müsse ein Ende haben, forderte Brink. An der Misstrauenskultur seien die Kliniken selbst nicht ganz unschuldig, findet Dirk Ruiss, Leiter des vdek NRW. Sie seien auch nicht immer zimperlich, wenn sie gegen die Kassen schießen. „Krankenkassen und Krankenhäuser müssen eine andere Kultur des Umgangs miteinander pflegen“, stellte er fest. Dass sich bei der MDK-Reform noch viel tut, glaubt Ruiss nicht. „Bei der Grundprüfungslogik werden wir das akzeptieren müssen, was der Bundesgesetzgeber festlegt.“

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