Ex-Ministerin zu Kassen-Finanzausgleich

Koalition muss Fehler ausbügeln

Geplante Änderungen am Finanzausgleich der Krankenkassen untereinander stehen auf der Kippe. Der Grund: Fehler seitens der Koalition.

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BERLIN "Ich bin mir nicht sicher, ob das diese Woche auf der Tagesordnung steht", sagte die Vize-Präsidentin des Bundestags Ulla Schmidt (SPD) am Morgen in Berlin.

Der Gesetzgeber habe einen Fehler begangen und müsse Gelegenheit haben, ihn auszubügeln. Schmidt deutete an, dass das Thema am Morgen auch Thema eines Treffens der Koalitionsspitzen war.

Zum Hintergrund: Im Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz hatte die Koalition versäumt, gerichtsfeste Fristen einzuziehen, ab wann bestimmte Änderungen am Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich gelten sollten.

Nachdem die AOK Nordrhein / Hamburg erfolgreich gegen eine Rückwirkung der Regelung zum Ausgleich der Kosten durch Krankengeld und durch im Ausland versicherte Menschen ins Jahr 2013 geklagt hatte, versucht die Koalition in dieser Woche die gesetzliche Lücke zu schließen.

Vehikel ist ein Änderungsantrag zum Transplantationsregistergesetz, das am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung beraten und beschlossen werden soll.

Am Mittwoch steht das Gesetz auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses (die "Ärzte Zeitung" berichtete mehrfach). Die AOK Nordrhein /Hamburg hatte vor der geplanten Änderung gewarnt.

Auf Betreiben des SPD-Fraktionsvize Professor Karl Lauterbach wurde daraufhin das eigentlich in der Koalition bereits konsentierte Vorhaben noch einmal auf den Prüfstand gestellt.

Schmidt betonte bei einer Veranstaltung der Schwenninger BKK (SBK), dass die Verabschiedung des Transplantationsregistergesetzes von der Rücknahme des Änderungsantrages nicht betroffen sein solle. Der Vorstandsvorsitzende der SBK Siegfried Gänsler sagte, dass die Kassen auf ein Gesetz, das rechtskräftig sei, vertraut hätten. Gänsler warnte, dass das Vorgehen des Gesetzgebers auf die Zusatzbeiträge durchschlagen könne. (af)

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