Landgericht:

Köhler brach Vertrauen

Im schriftlichen Urteil gegen den Ex-KBV-Chef finden sich deutliche Worte. Köhler sei als Führungspersönlichkeit in jeder Hinsicht ungeeignet, heißt es dort.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Knapp einen Monat nach der Verhandlung hat das Landgericht Berlin das schriftliche Urteil gegen Ex-KBV-Chef Dr. Andreas Köhler vorgelegt. Köhler war in der Verhandlung am 20. Januar dazu verurteilt worden, einen Mietzuschuss von knapp 95.000 Euro plus Zinsen an seinen ehemaligen Arbeitgeber, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, zurückzuzahlen.

Die KBV hatte darauf geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ob Köhler Rechtsmittel einlegen wird, ließ sich am Dienstag bis Redaktionsschluss nicht in Erfahrung bringen.

Köhler hat von 2005 bis 2010 monatliche Mietzuschüsse in Höhe von 1450,07 Euro, insgesamt 94.979,59 Euro zusätzlich zu seinem Jahresgehalt von 260.000 Euro erhalten. Nach Auffassung des Gerichts haben Köhler und der damalige Vorsitzende der Vertreterversammlung Dr. Heinz-Michael Mörlein diese Zusatzeinnahmen gegenüber den Gremien der KBV bewusst verschleiert.

Weder die Vertreterversammlung noch ihr Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten seien jemals mit der Gewährung eines "Mietkostenzuschusses" befasst gewesen. Zudem sei keine Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder in den Publikationen der KBV erfolgt.

Daraus schließt das Gericht, dass Köhler gewusst habe, dass der Mietkostenzuschuss - das Gericht setzt das Wort konsequent zwischen An- und Abführungszeichen - zum Zeitpunkt des Abschlusses rechtswidrig war. Das Urteil spricht von "fortdauernder unterlassener Veröffentlichung" und "bewusster Informationsunterdrückung".

Das Gericht drückt in dem Urteil Zweifel an den Führungsfähigkeiten Köhlers aus. Die Tatsache, dass die satzungsmäßigen Kontrollgremien bei der Gewährung der Zusatzleistung umgangen worden seien, widersprächen dem für Führungskräfte selbstverständlichen Grundsatz der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit, zu der Köhler aufgrund seiner Stellung verpflichtet gewesen sei.

Nach der mündlichen Verhandlung hatte Köhlers Anwalt gesagt, er werde seinem Mandanten empfehlen, in Berufung zu gehen. Ob Köhler diesen weg geht, ist bislang nicht bestätigt.

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