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„Grundsätzlicher Konsens“

Krankenhäuser und Kassen fordern Vertrauen und Geld für die Klinikreform

In einem Positionspapier loten die Selbstverwaltungspartner ihre gemeinsamen Interessen im Vorfeld der Klinikreform aus. Sie äußern Sorge vor Mengenausweitungen aufgrund wegfallender Corona-Hilfen.

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Geld für die Krankenhäuser: Es müssten Investitionsmittel zur Finanzierung der Ambulantisierung, der Digitalisierung sowie für Fusionen und Umwandlungen von Kliniken bereitgestellt werden, finden DKG und GKV-Spitzenverband.

Geld für die Krankenhäuser: Es müssten Investitionsmittel zur Finanzierung der Ambulantisierung, der Digitalisierung sowie für Fusionen und Umwandlungen von Kliniken bereitgestellt werden, finden DKG und GKV-Spitzenverband.

© studio v-zwoelf / stock.adobe.com

Berlin. Der demografische Wandel stellt die medizinische Versorgung der älter werdenden Gesellschaft und ihre Finanzierung vor Herausforderungen. Die Ampel-Koalition plant Reformen im stationären und ambulanten Sektor. Die Selbstverwaltung begibt sich auf die Suche nach ihrer Positionierung.

Aktuell haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband auf gemeinsame Positionen zur geplanten Reform der stationären Versorgung geeinigt. Es bestehe „grundsätzlich Konsens“ über die durch Reformen angestrebten Ziele. Die Effizienz der Versorgungsstrukturen müsse im Hinblick auf den Ressourceneinsatz und -verbrauch gesteigert werden.

Die beiden Organisationen äußern gemeinsam die Sorge, dass Versorgungsstrukturen aufgrund fehlender Finanzierung wegbrechen könnten. Auf der anderen Seite könne das Auslaufen aller Corona-Hilfsmaßnahmen zu spürbaren Erlösrückgängen bei den Krankenhäusern führen. Dies wiederum könne dort starke Mengenanreize auslösen. Beides solle verhindert werden.

Positionspapier konzediert dringlichen Handlungsbedarf

In einem Positionspapier betonen beide Seiten die Dringlichkeit des kurz- und mittelfristigen Handlungsbedarfs, um „notwendige Strukturanpassungen“ zügig und zielgerichtet auf den Weg zu bringen, gleichzeitig aber die für die Patientenversorgung vorhandenen Strukturen nicht zu gefährden.

Erst vor kurzem hat die von Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) einberufene Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ihre Vorschläge vorgestellt. Sie beinhalten eine Abkehr von der alleinigen Finanzierung über Fallpauschalen, die Einführung von Vorhaltepauschalen und die Einführung von Leistungsgruppen. Zudem solle das System nach Versorgungsstufen von der ambulanten Versorgung bis zur Universitätsmedizin neu ausgerichtet werden.

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Handlungsspielraum für Selbstverwaltung

Beide Selbstverwaltungspartner betonen, dass es dafür ein „gemeinsames Verständnis von Bund und Ländern über diese Ziele und die Bereitschaft, alle bevorstehenden Reformvorhaben an diesen Zielen auszurichten“ geben müsse. Zudem müssten die Investitionsmittel zur Finanzierung der Ambulantisierung, der Digitalisierung sowie für Fusionen und Umwandlungen von Krankenhäusern bereitgestellt werden.

Gleichzeitig benötigten die Akteure innerhalb dieser Zielvorgaben unternehmerischen Handlungsspielraum. DKG und GKV-SpiBu fordern dafür das Vertrauen der Politik in die Handlungskompetenz der Selbstverwaltungspartner ein.

Konkret auf die stationäre Versorgung schlagen sie bundesweite Anreize und Rahmenbedingungen zu schaffen, um gestufte Versorgungsstrukturen konsequenter am regionalen Versorgungsbedarf auszurichten.

Zudem solle die angemessene Finanzierung bedarfsnotwendiger Versorgungsstrukturen durch bundeseinheitliche, leistungsunabhängige Vorhaltekomponenten ergänzt werden. Gleichzeitig solle ein relevanter Anteil bisher vollstationärer Behandlungen künftig „klinisch-ambulant“ versorgt werden. Für letzteres sollen das ambulante Operieren und Hybrid -DRG als Vehikel dienen. (af)

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