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Sorge um Rechte der Selbstverwaltung

Kliniken: BÄK übt scharfe Kritik an Transparenzgesetz

Deutliche Nachbesserungen am Entwurf für ein Krankenhaustransparenzgesetz fordert die Bundesärztekammer, sonst drohe Chaos.

Veröffentlicht:
ÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.

Sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf beim geplanten Krankenhaus-Transparenzgesetz: BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.

© Frederic Kern / Geisler-Fotopress / picture alliance

Berlin. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat große Vorbehalte gegen das Krankenhaus-Transparenzverzeichnis in seiner derzeit geplanten Fassung. Mit der vorgelegten Formulierungshilfe für ein Krankenhaustransparenzgesetz schränke „der Gesetzgeber den Handlungsspielraum der Selbstverwaltung im Bereich der Qualität weiter ein, ohne selbst ein stimmiges Konzept dafür zu haben, wie Patientinnen und Patienten verlässliche und verständliche Informationen erhalten sollen“, kritisiert der BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.

Solange die Leistungsgruppen in den Krankenhäusern nicht aufgrund verbindlicher Qualitätskriterien zugewiesen würden, könnten Patienten den Veröffentlichungen keine verlässlichen Qualitätsinformationen entnehmen, so Reinhardt. Wenn ungeprüfte Leistungsgruppeninformationen zur Grundlage von Level-Einstufungen gemacht werden sollten, sei auch das kein Beitrag zu verlässlicher Patienteninformation. Auch die für Patienten entscheidende Frage, wann eine Personalausstattung ausreichend sei, für eine gute Versorgung, lasse die Formulierungshilfe offen.

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Besonders fatal wäre es nach Auffassung der BÄK, wenn das geplante Transparenzverzeichnis am Ende bei den Leistungsgruppen mit anderen Zuordnungen arbeite als die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Krankenhausreform. Beide Vorhaben müssten unbedingt aufeinander abgestimmt werden, sonst drohe mehr Schaden als Nutzen, warnt der BÄK-Präsident. Er fürchtet zudem, dass auf die Krankenhäuser neue kleinteilige Meldepflichten zukommen, während der versprochene Bürokratieabbau weiter auf sich warten lasse. Das seien keine guten Vorzeichen für den weiteren Reformprozess.

Kritik von vielen Seiten

An dem Mitte August vorgelegten Entwurf für eine Krankenhaus-Transparenzgesetz hat es bereits von vielen Seiten massive Kritik gegeben. So äußerten am Montag die unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses erhebliche Bedenken. Die jetzige Version sei zu oberflächlich, wichtige Haftungsfragen würden nicht geregelt und die geplante Datenaufbereitung werde nicht dazu beitragen, den Patienten ein richtiges Bild davon zu vermitteln, wie es um die Qualität in den einzelnen Kliniken bestellt ist, hieß es. (chb)

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