Datenschutz

Krankenkassen unter Druck

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BERLIN. Im deutschen Gesundheitswesen steht es mit dem Datenschutz noch immer nicht zum Besten. So würden zum Beispiel bei der Fusion zweier gesetzlicher Kassen eher die schwächeren Datenschutzsysteme des einen Fusionspartners in der neuen Kasse zum Standard erkoren als die anspruchsvollere Variante.

Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2011 und 2012 hervor, den der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am Mittwoch in Berlin vorgestellt hat.

In seinem Tätigkeitsbericht besonders hervorgehoben hat Schaar seine Bemühungen um einen Datenschutz auf hohem Niveau, wenn im Zuge der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) private Abrechnungsdienstleister für die Abrechnung der erbrachten Leistungen in Anspruch genommen werden.

Hier habe er sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass in diesen Fällen derselbe Standard gelte wie bei der Abrechnung über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung.

Wie Schaar in dem Bericht betont, seien die von ihm im Gesetzgebungsverfahren angestrengten datenschutzrechtlichen Verbesserungen im GKV-Versorgungsstrukturgesetz vom 22. Dezember 2011 berücksichtigt worden.

Von besonderer Bedeutung sei hier die Neufassung der seit dem 1. Januar 2004 bestehenden Transparenzregelungen. Danach dürfen laut Bericht Daten, die für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich erhoben worden sind, von Kassen und anderen Stellen zielführend verarbeitet und genutzt werden. (maw)

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