Kritik an GKV-Finanzgesetz reißt nicht ab

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BERLIN (sun). Die Kritik am Referentenentwurf zum GKV-Finanzierungsgesetz geht in die nächste Runde. Ärzteorganisationen forderten bei einer Anhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Freitag in Berlin erneut eine Nachbesserung des Entwurfs.

Der Deutsche Hausärzteverband lehnte in seiner Stellungnahme die Änderungen des Paragrafen 73b als "systematisch verfehlte Teillösung" ab. Nach Auffassung des Verbandes griffen die angestrebten Neuregelungen "massiv in die Versorgungs- und Vergütungsstruktur der hausarztzentrierten Versorgung" ein. Damit würden lediglich kurzfristige "politische Ziele" erreicht. Zudem forderte der Hausärzteverband erneut, das Vorhaben, ihnen kein höheres Honorarplus als den anderen Ärzten mehr zuzugestehen, rückgängig zu machen.

Auch die Erleichterung des Wechsels von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung beurteilt der Hausärzteverband kritisch. Dies führe langfristig zu "tiefgreifenden strukturellen Finanzproblemen" in der GKV. Die KBV hingegen forderte erneut, die Monopolstellung in der hausarztzentrierten Versorgung "privilegierter Gemeinschaften" aufzuheben.

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Dr. Thomas Georg Schätzler 13.09.201013:31 Uhr

Proteste gegen ein GKV-FinG

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG - wird der lange gültige § 73b SGB V gemeinsam mit Birgit Fischer von der BEK/GEK torpediert und verleugnet. Die damit geregelte Hausarztzentrierte Versorgung (HzV), für die der Hausärzteverband (HÄV) ein gesetzlich vorgegebenes Verhandlungsmandat hat, soll ausgehebelt und die jetzt schon lückenhafte hausärztliche Versorgung in Stadt und Land in Frage gestellt werden.

Ein wirklich schlecht informierter Bundesgesundheitsminister, Dr. med. Philipp Rösler, behauptet in der Ärzte Zeitung allen Ernstes, ein Honorardeckel für alle niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, der maximal um 0,75 % angehoben werden darf, sei eigentlich gar kein Deckel mehr! Sind das soziale und/oder geometrische Defizite?

Doch wie sagte Kollege Rösler dann so schön: "Um die gesetzliche Krankenversicherung zu stabilisieren, sind alle gefordert". Ja, die von der FDP bevorzugte Mitte, aber auch Unten und Oben, Arbeitgeber, Beamte und Privatversicherte, alle können und sollen ihren Beitrag leisten. Z. B. die Beitragsbemessungsgrenze auf 4.500 Euro erhöhen und zeitgleich Gutverdiener, Vermögende, Reiche und von Kapital-, Beteiligungs- bzw. Mieteinkünften Lebende solidarisch zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit heranzuziehen, das wäre eine Ansage gewesen.

Ein für dieses Jahr prognostiziertes Defizit der GKV von 11 Milliarden Euro ist eine reine Luftbuchung (Experten gehen konjunkturabhängig von 4-5 Mrd. Euro aus, mit Besserungstendenz und Konjunkturaufschwung für 2011). Wenn dann im Kommentar zum GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG - nicht eine einzige Einsparzahl, geschweige denn ein Ziel vom Bundesgesundheitsministerium (BGM) genannt werden, ist das ministerielle Stümperei! Daran kann auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit ihren Kassandrarufen vom „Monopol“ des HÄV nichts ändern, denn in Wahrheit ist es doch umgekehrt.

Mit freundlichen Grüßen! Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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