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Grippeimpfung

Kritik an neuer Vereinbarung im Nordosten

Die AOK Nordost hat mit Apothekerverbänden eine Vereinbarung zu Grippeimpfstoffen für die Saison 2018/2019 getroffen. Der BPI übt massive Kritik.

Anke ThomasVon Anke Thomas Veröffentlicht:
Impfen nach Vertragslage? Für die Grippesaison 2018/2019 hat die AOK Nordost eine Festpreisvereinbarung mit Apothekerverbänden geschlossen.

Impfen nach Vertragslage? Für die Grippesaison 2018/2019 hat die AOK Nordost eine Festpreisvereinbarung mit Apothekerverbänden geschlossen.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

NEU-ISENBURG. Bis Mitte März sollen Vertragsärzte für AOK-Patienten in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die Dosen der von ihnen benötigten Grippeimpfstoffe bei einem Apotheker "ihrer Wahl" bestellen. So will es die AOK Nordost. Denn für die Grippesaison 2018/2019 hat die Krankenkasse eine Festpreisvereinbarung mit den entsprechenden Apothekerverbänden geschlossen.

Warnung vor Engpässen

"Die Kasse riskiert sehenden Auges Versorgungsengpässe für die Patienten", so Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Mit der Apothekenvereinbarung, die der BPI "aufs Schärfste verurteilt", umgehe die AOK Nordost bestehendes Recht. Die Bundesregierung habe mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz exklusive Rabattverträge für Impfstoffe wegen latenter Versorgungsprobleme verboten.

Betroffen durch den Vertrag seien 1,8 Millionen Versicherte. "Da wird so weit gespart, als dass der Rabattvertrag an ein Unternehmen geht, das noch gar keinen Impfstoff hat", ätzt Gerbsch weiter. Delikat ist auch, dass der quadrivalente Impfstoff, um den es geht, nicht für unter 18-jährige Patienten zugelassen sein soll. Ärzte, die Kinder und Jugendliche aufgrund besonderer gesundheitlicher Gefährdungen gegen Grippe impfen wollen, müssen eine gesonderte Genehmigung der Kasse einholen, so der BPI.

"Die Darstellung des BPI ist unzutreffend und irreführend", so die AOK Nordost auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". Die Preisvereinbarung mit den Apothekerverbänden sei explizit unabhängig von einem Hersteller ausgestaltet worden, sodass grundsätzlich alle am Markt befindlichen Impfstoffe abgegeben werden könnten. Eine Verpflichtung der Apotheker, nur bestimmte Produkte zu wählen, gebe es auch faktisch nicht, so die AOK Nordost weiter. Es seien auch keinerlei Verträge mit Impfstoff-Herstellern geschlossen worden; es sei lediglich der Preis mit den Apothekerverbänden vereinbart worden. Damit habe die AOK Nordost auch nicht gegen die Zielsetzung des Gesetzgebers gehandelt, nachdem keine Ausschreibungen mit exklusiven Zuschlägen mehr durchgeführt werden sollen.

Zu dem Problem, dass der Impfstoff nur für über 18-jährige zugelassen ist, meint die AOK Nordost: "Alle Ärzte und Apotheker wurden darüber informiert, dass Impfstoffe für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren selbstverständlich ebenso wie die für Erwachsene verordnungsfähig sind. Es ist richtig, dass für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Vereinbarung keine gesonderte wirtschaftliche Preisregelung getroffen wurde. Das war aber auch schon in den vergangenen Jahren so ..."

BPI Mindestens vier Anbieter sollten im Markt sein

Den Fall nimmt der BPI zum Anlass für die Forderung, grundsätzlich Ausschreibungen für Arzneimittel nur zuzulassen, wenn unter anderem mindestens vier Anbieter im Markt sind. Wenn der Gesetzgeber nicht einschreitet, fürchtet der BPI, dass weitere Krankenkassen das Modell der AOK kopieren könnten.

Sollte es in den drei betroffenen Gebieten Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres tatsächlich zu Versorgungsengpässen kommen, komme die Kasse in Erklärungsnot. Das Problem: Die Produktion der Impfstoffe ist langwierig und kompliziert, etwa sechs Monate Zeit dauert der Prozess.

Und was meint die Vertretung der Ärzteschaft? "Wir möchten uns zu dem Fall nicht äußern", teilt die KV Berlin auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" mit.

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