"Kultur des Hinschauens" im Norden

Veröffentlicht:
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Dr. Gitta Trauernicht mit dem Meldeschein für die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen.

Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Dr. Gitta Trauernicht mit dem Meldeschein für die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen.

© Foto: di

KIEL (di). Die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder wird in Schleswig-Holstein ab April kontrolliert. Kinder- und Jugendärzte sind eingebunden, indem sie ihre Praxisbesucher an den zuständigen Kreis melden.

Das kontrollierende Einladungs- und Meldewesen im Norden zielt auf Eltern, die ihre Kinder nicht zu den Früherkennungsuntersuchungen schicken. Es ist eingebunden in ein Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes. Gesundheitsministerin Dr. Gitta Trauernicht verspricht sich davon eine "Kultur des Hinschauens."

Das neue Verfahren sieht vor, dass künftig Eltern zu jeder anstehenden Früherkennung ihres Nachwuchses in einer bestimmten Frist eingeladen werden. In dem Schreiben wird auf die Bedeutung der kinderärztlichen Untersuchung für die Gesundheit und Entwicklung des Kindes verwiesen. Mitgeschickt wird auch ein Meldeschein, den die Eltern in den Praxen vorlegen müssen. Ein mit einem Barcode versehener Abschnitt dieses Scheins wird in den Praxen abgetrennt, gestempelt und gebührenfrei an das Landesamt für soziale Dienste geschickt. Damit werden alle Teilnehmer erfasst.

Trauernicht erwartet, dass das Landesamt in der zweiten Stufe rund 8000 Erinnerungsschreiben an die Eltern schicken muss. Davon, so schätzt Trauernicht, werden 2000 pro Jahr nicht reagieren. Die Adressen dieser Eltern werden an die Jugend- und Gesundheitsämter in den Kreisen weitergegeben. Welche Maßnahmen diese einleiten, bleibt den Kreisen überlassen. Sie haben die Möglichkeit, auf verschiedene Programme zur Stärkung des Kinderschutzes zurückzugreifen. Im Extremfall kann bei erkannter Vernachlässigung ein Kind gegen den Elternwillen in Obhut genommen werden.

Zu dieser Maßnahme haben die Kreise im Norden zuletzt besonders bei Kindern bis zu drei Jahren zunehmend gegriffen - in 2006 90 Mal, das war eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr. Möglich ist dies nur, wenn die Behörden eine Gefahr für Leib und Leben des Kindes vermuten. Um solche Kinder noch früher zu schützen, zielt das neue Gesetz auch auf eine engere Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten ab.

Mehr zum Thema

Investoren im Gesundheitswesen

Die Diskussion über Private Equity braucht mehr Evidenz

Wenige Genehmigungen entzogen

KBV veröffentlicht Qualitätsbericht für 2022

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommunikation und Datenschutz

Neue Perspektiven für IT in der Praxis

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“