"Kultur des Hinschauens" im Norden

Veröffentlicht:
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Dr. Gitta Trauernicht mit dem Meldeschein für die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen.

Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Dr. Gitta Trauernicht mit dem Meldeschein für die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen.

© Foto: di

KIEL (di). Die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder wird in Schleswig-Holstein ab April kontrolliert. Kinder- und Jugendärzte sind eingebunden, indem sie ihre Praxisbesucher an den zuständigen Kreis melden.

Das kontrollierende Einladungs- und Meldewesen im Norden zielt auf Eltern, die ihre Kinder nicht zu den Früherkennungsuntersuchungen schicken. Es ist eingebunden in ein Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes. Gesundheitsministerin Dr. Gitta Trauernicht verspricht sich davon eine "Kultur des Hinschauens."

Das neue Verfahren sieht vor, dass künftig Eltern zu jeder anstehenden Früherkennung ihres Nachwuchses in einer bestimmten Frist eingeladen werden. In dem Schreiben wird auf die Bedeutung der kinderärztlichen Untersuchung für die Gesundheit und Entwicklung des Kindes verwiesen. Mitgeschickt wird auch ein Meldeschein, den die Eltern in den Praxen vorlegen müssen. Ein mit einem Barcode versehener Abschnitt dieses Scheins wird in den Praxen abgetrennt, gestempelt und gebührenfrei an das Landesamt für soziale Dienste geschickt. Damit werden alle Teilnehmer erfasst.

Trauernicht erwartet, dass das Landesamt in der zweiten Stufe rund 8000 Erinnerungsschreiben an die Eltern schicken muss. Davon, so schätzt Trauernicht, werden 2000 pro Jahr nicht reagieren. Die Adressen dieser Eltern werden an die Jugend- und Gesundheitsämter in den Kreisen weitergegeben. Welche Maßnahmen diese einleiten, bleibt den Kreisen überlassen. Sie haben die Möglichkeit, auf verschiedene Programme zur Stärkung des Kinderschutzes zurückzugreifen. Im Extremfall kann bei erkannter Vernachlässigung ein Kind gegen den Elternwillen in Obhut genommen werden.

Zu dieser Maßnahme haben die Kreise im Norden zuletzt besonders bei Kindern bis zu drei Jahren zunehmend gegriffen - in 2006 90 Mal, das war eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr. Möglich ist dies nur, wenn die Behörden eine Gefahr für Leib und Leben des Kindes vermuten. Um solche Kinder noch früher zu schützen, zielt das neue Gesetz auch auf eine engere Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten ab.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Umstellung TI-Kryptografie von RSA auf ECC

Wechsel zu neuem eHBA: KBV bittet Netzagentur um Fristverlängerung

COVID-Impfungen

Comirnaty JN.1 - Verfallsdatum rückt näher

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?

Stellungnahme der American Academy of Sleep Medicine

Schläfrige Patienten: Müdigkeitsanamnese auf keinen Fall verschlafen

Lesetipps
Hat eine Patientin mit metabolischer Fettleber zusätzlich eine Hypertonie, sollte der Fibroseverlauf strenger kontrolliert werden.

© Anna Khomulo / stock.adobe.com

Synergistischer Effekt

Hypertonie verschlimmert wohl metabolische Fettleber

Blutdruckmessung eines Mannes der auf seinem Bett liegt und schläft.

© Drazen Zigic / Getty Images / iStock

Mehr kardiale Ereignisse

Herzinsuffizienz: Niedriger nächtlicher Blutdruck von Nachteil

Ein junger Teenager erhält eine Memingokokken-Impfung in einer Arztpraxis.

© Halfpoint / stock.adobe.com

Update

Serogruppen A,C,W und Y

Meningokokken: Neue STIKO-Empfehlung für ältere Kinder und Jugendliche