Bundesrat
Länder stimmen Entlastung von Betriebsrenten zu
Berlin. Nur eine Woche nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Entlastung der Betriebsrenten von der sogenannten Doppelverbeitragung gebilligt. Daher kann das Gesetz wie geplant zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten.
Das Gesetz führt einen Freibetrag von zunächst 159,25 Euro für Einkommen aus der betrieblichen Altersversorgung ein. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fallen dann erst ab einer höheren Betriebsrente an. Bislang gibt es eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Betriebsrenten bis zu dieser Summe blieben gänzlich beitragsfrei. Wer mehr Betriebsrente bekam, musste auf die komplette Summe den Krankenkassenbeitrag bezahlen.
Nach Einschätzung der Bundesregierung summiert sich die Entlastung auf rund 1,2 Milliarden Euro, etwa vier Millionen Betriebsrentner sollen davon profitieren. Mit entsprechenden Mindereinnahmen rechnet die Koalition jährlich für die gesetzliche Krankenversicherung.
Die Länder stimmten am Freitag auch der PTA-Reform zu. Die Novelle soll das Berufsbild der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen modernisieren und die Ausbildung an die geänderten Anforderungen im Apothekenalltag anpassen. Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf der Stärkung der Beratungskompetenz. Deshalb weitet das Gesetz insbesondere die Arzneimittelkunde während der zweieinhalbjährigen Ausbildung deutlich aus.
Der Gesetzesbeschluss bestimmt auch, dass erfahrenen PTA unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung im Apothekenbetrieb übertragen werden kann, beispielsweise durch das Abzeichnen von Prüfprotokollen. Die Ausbildung gliedert sich in einen zweijährigen schulischen Teil und eine halbjährige Ausbildung in der Apotheke. Den Abschluss bildet eine staatliche Prüfung.
Allerdings hat die Länderkammer trotz ihrer Zustimmung einige Kritik an der Reform in Richtung Bundesregeirung formuliert. So solle das Schulgeld abgeschafft und die Ausbildungsvergütung der PTA an die der anderen Gesundheitsfachberufe angepasst werden. Ferner seien die mit dem Gesetz beschlossenen Ausbildungsbedingungen nicht geeignet, den angehenden PTA tatsächlich auch die notwendigen Beratungskompetenzen zu vermitteln. Zudem wand sich der Bundesrat gegen die Möglichkeit, die abschließende staatliche Prüfung zweimal zu wiederholen – hier dürfe es keinen Unterschied zu den anderen Gesundheitsfachberufen geben, bei denen die Wiederholung nur einmalig möglich ist. (eb)