Länder wollen Paare von Kosten für IvF entlasten

BERLIN (fst). Das Saarland, Sachsen und Thüringen votieren dafür, dass die Kosten für die künstliche Befruchtung (IvF) wieder vollständig von den Kassen gezahlt werden.

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Über einen entsprechenden Antrag berät morgen der Bundesrat. Darin fordern die Landesregierungen die Bundesregierung auf, den Paragrafen 27a SGB V zu ändern. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde seit 2004 für betroffene Paare eine Eigenbeteiligung von 50 Prozent für die Kosten einer In-vitro-Fertilisation (IvF) eingeführt.

Seit 2004 ist nach den Zahlen des Deutschen IVF-Registers die Zahl der hormonellen Stimulationsbehandlungen um etwa 50 Prozent gesunken. Die Zahl der nach einer IvF geborenen Kinder ist 2004 (9568) ebenfalls um etwa die Hälfte im Vergleich zu 2003 (18 872) gesunken. Die drei Landesregierungen begründen ihren Antrag auch mit den demografischen Folgen der Entscheidung von 2004: "Familienpolitik muss bereits dort ansetzen, wo es um die Frage geht, ob ein Kind zur Welt kommen darf. Dieser integrierte Ansatz ist durch das GMG teilweise zerstört worden."

Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat sich allerdings gegen eine Entschließung des Bundesrats ausgesprochen. Der mitberatende Familien- und Jugend-Ausschuss konnte sich auf keine Empfehlung einigen.

Die Eigenbeteiligung hat seit 2004 viele Paare von einer IvF abgeschreckt oder sie haben aus finanziellen Gründen von weiteren Behandlungszyklen abgesehen. Zu dieser Schlussfolgerung ist im vergangenen Jahr eine Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung gekommen. Danach könnten bis zum Jahr 2050 in Deutschland 1,6 Millionen Kinder zusätzlich zur Welt kommen, wenn die IvF in ähnlichem Umfang wie in Dänemark genutzt würde. Dort werden 4,2 Prozent aller Kinder nach einer IvF geboren, in Deutschland sind es 1,65 Prozent.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ein Schritt zurück - das wäre jetzt richtig

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