Länder wollen Paare von Kosten für IvF entlasten

BERLIN (fst). Das Saarland, Sachsen und Thüringen votieren dafür, dass die Kosten für die künstliche Befruchtung (IvF) wieder vollständig von den Kassen gezahlt werden.

Veröffentlicht:

Über einen entsprechenden Antrag berät morgen der Bundesrat. Darin fordern die Landesregierungen die Bundesregierung auf, den Paragrafen 27a SGB V zu ändern. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde seit 2004 für betroffene Paare eine Eigenbeteiligung von 50 Prozent für die Kosten einer In-vitro-Fertilisation (IvF) eingeführt.

Seit 2004 ist nach den Zahlen des Deutschen IVF-Registers die Zahl der hormonellen Stimulationsbehandlungen um etwa 50 Prozent gesunken. Die Zahl der nach einer IvF geborenen Kinder ist 2004 (9568) ebenfalls um etwa die Hälfte im Vergleich zu 2003 (18 872) gesunken. Die drei Landesregierungen begründen ihren Antrag auch mit den demografischen Folgen der Entscheidung von 2004: "Familienpolitik muss bereits dort ansetzen, wo es um die Frage geht, ob ein Kind zur Welt kommen darf. Dieser integrierte Ansatz ist durch das GMG teilweise zerstört worden."

Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat sich allerdings gegen eine Entschließung des Bundesrats ausgesprochen. Der mitberatende Familien- und Jugend-Ausschuss konnte sich auf keine Empfehlung einigen.

Die Eigenbeteiligung hat seit 2004 viele Paare von einer IvF abgeschreckt oder sie haben aus finanziellen Gründen von weiteren Behandlungszyklen abgesehen. Zu dieser Schlussfolgerung ist im vergangenen Jahr eine Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung gekommen. Danach könnten bis zum Jahr 2050 in Deutschland 1,6 Millionen Kinder zusätzlich zur Welt kommen, wenn die IvF in ähnlichem Umfang wie in Dänemark genutzt würde. Dort werden 4,2 Prozent aller Kinder nach einer IvF geboren, in Deutschland sind es 1,65 Prozent.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ein Schritt zurück - das wäre jetzt richtig

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Änderungen ab Juli

Neue Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in der Arztpraxis

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Chronisch entzündliche Darmerkrankung noch vor Ausbruch identifizieren

Lesetipps
Dass es in der Medizin zwischen Männern und Frauen relevante Unterschiede gibt, ist schon länger bekannt. Dennoch werden immer noch insbesondere Frauen häufig schlecht versorgt, weil beispielsweise beim Herzinfarkt frauentypische Symptome nicht richtig gedeutet werden.

© zagandesign / stock.adobe.com

Stärkere Verankerung im Studium

Gendermedizin: Vorbehalte in der Ärzteschaft gibt es immer noch

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Ein Kind kratzt sich an der atopischen Haut in der Ellenbogenkuhle.

© Marina Terechowa / stock.adobe.com

Drei-Stufen-Schema

Atopische Dermatitis bei Kindern: Wie eine effektive Therapie aussieht