Länderwünsche hauen Bahr nicht vom Hocker

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Kaum Konsens zwischen Bund und Länder: 58 Vorschläge brachten die Länder ein, wie man das Versorgungsgesetz aus ihrer Sicht verbessern könnte. Gesundheitsminister Bahr zeigt sich unbeeindruckt und weist 40 Wünsche ab.

BERLIN (bee). Die Bundesregierung hat die Änderungswünsche der Länder zum Versorgungsstrukturgesetz überwiegend zurückgewiesen.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr kann 40 von 58 Vorschlägen der Länder "nicht entsprechen".

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr kann 40 von 58 Vorschlägen der Länder "nicht entsprechen".

© Elke Hinkelbein

Bei 40 von 58 Vorschlägen der Länder erklärt das Bundesgesundheitsministerium, man könne dem "nicht entsprechen".

Zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung, dem zentralen Streitpunkt zwischen Bund und Ländern in den vergangenen Wochen, schreibt die Regierung, dass der "Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft" werde.

Bund kam Ländern in vielen Punkten entgegen

Wie berichtet, hatten sich Bund und Länder nach mehrfachen Gesprächen inzwischen bei diesem Punkt geeinigt. Dabei ist der Bund den Ländern in vielen Punkten entgegen gekommen.

Die Länder hatten ursprünglich gefordert, die spezialärztliche Versorgung auszuklammern und in ein eigenes Gesetz zu fassen.

Kein Kompromiss beim Thema MVZ gefunden

Beim Streitthema MVZ lehnt die Regierung dagegen Kompromisse ab. Die Länder plädieren dafür, die geltende Regelung beizubehalten - auch Einrichtungen in Form einer Aktiengesellschaft können bisher ein MVZ gründen, die Koalition will künftig nur Personengesellschaften und GmbHs als Träger zulassen.

Das gehe an der Versorgungsrealität vorbei, hat der Bundesrat argumentiert, da sich zum Beispiel in Sachsen jedes zweite MVZ in der Trägerschaft eines Krankenhauses befindet, das eine andere Rechtsform hat.

Die Koalition geht auf dieses Argument nicht ein und verweist nur darauf, dass etablierte MVZ Bestandsschutz haben sollen.

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