Gesetzentwurf
Landarztquote in Hessen per Gesetz auf den Weg gebracht
Eine Studienplatzquote soll nach dem Willen der Regierung für eine bessere Versorgung in Hessen mit Landärzten sorgen. Zudem soll der ÖGD eine neue Struktur bekommen.
Veröffentlicht:Wiesbaden. Hessen hat die Einführung einer Landarztquote auf den Weg gebracht. Die Landesregierung stellte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf im Landtag in Wiesbaden vor. Schwarz-Grün will per Studienplatzquote für eine bessere Versorgung mit Landärzten sorgen. Eine bestimmte Zahl von Studienplätzen soll zudem für angehende Ärzte reserviert werden, die sich verpflichten, später im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten.
„Gesundheit darf nicht vom Wohnort abhängen“, sagte Sozialminister Kai Klose (Grüne). Deshalb kümmere sich diese Landesregierung intensiv um die flächendeckende und gute medizinische Versorgung – auch auf dem Land.
Hessen plane zwei Vorabquoten für Medizinstudienplätze an den Universitäten im Land, erklärte der Minister. Die größere Quote werde für Bewerberinnen und Bewerber reserviert, die sich vertraglich verpflichten, nach Abschluss ihres Medizinstudiums eine Weiterbildung in Allgemeinmedizin oder in Kinder- und Jugendmedizin zu absolvieren und anschließend zehn Jahre in bisher unterversorgten Gebieten tätig zu sein.
Hausarzt oder Pädiater
Die zweite Vorabquote werde für angehende Mediziner reserviert, die sich verpflichten, nach Abschluss ihrer Ausbildung zehn Jahre in einem Gesundheitsamt zu arbeiten.
Nach den Worten des CDU-Abgeordneten und Dermatologen Dr. Ralf-Norbert Bartelt bedeutet dies, dass 65 Plätze für angehende Landärzte und 13 Plätze für angehende Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst vorgesehen sind – unabhängig von der Abiturnote.
Die AfD-Gesundheitspolitikerin Claudia Papst-Dippel bezeichnete die Pläne der Landesregierung als „Schrittchen“ in die richtige Richtung. Sie verwies jedoch auf Ärztemangel auch in anderen Fachrichtungen wie etwa Gynäkologie. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Daniela Sommer, lobte zwar: „Endlich kommen wir ein deutliches Stück voran.“ Sie erinnerte aber auch an Kritik aus der Ärzteschaft, die einer Landarztquote bislang wenig abgewinnen konnten.
Neuorganisation des ÖGD
In einem weiteren Gesetzentwurf sollen die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie in eine Neuorganisation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Hessen miteinfließen. „Wir strukturieren den Aufgabenkatalog neu“, erklärte Klose. Dabei sei wichtig, dass inhaltlich keine neuen Aufgaben für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hinzukämen.
Wesentliche Änderungen seien in der Struktur der Zuständigkeiten geplant, sagte der Minister. „Die Gesundheitsämter sind weiterhin für den Infektionsschutz vorrangig zuständig.“ Die Pandemie habe aber gezeigt, dass eine flexible Aufgabenübertragung auf das Land möglich sein muss. Gefördert werden soll die Zusammenarbeit der Gesundheitsämter untereinander – auch über Kreisgrenzen hinweg. Der Minister sprach von „Änderungen mit Augenmaß“.
Pandemie-Erfahrungen einbringen
„Die Gesundheitsämter sind derzeit voll damit ausgelastet, die Pandemie zu bekämpfen“, sagte Klose. Sobald Corona eingedämmt sei, soll das Gesetz auf Grundlage der gesammelten Erfahrungen gegebenenfalls weiter anpasst werden.
Kritik kam unter anderem von der SPD-Fraktion. „Von einer Stärkung und Unterstützung der Gesundheitsämter durch das Land merkt man nichts“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin Daniela Sommer. Der FDP-Abgeordnete Yanki Pürsün bemängelte fehlende Schritte zu mehr Digitalisierung im Öffentlichen Gesundheitsdienst. (dpa/eb)