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Baden-Württemberg

Landtag schaut beim Psychiatriegesetz genau hin

Einhellig fordert der Landtag, dass das neue Psychiatriegesetz gründlich evaluiert werden muss.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Der baden-württembergische Landtag drängt auf die Evaluation des Psychiatriegesetzes, das Anfang 2015 in Kraft treten soll. In einer von allen Landtagsfraktionen getragenen Entschließung heißt es, das Gesetz schaffe erstmals gesetzliche Rahmenbedingungen für eine gemeindenahe Versorgung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung.

Auch Vorschriften zum Maßregelvollzug und zum Unterbringungsrecht sind in dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz enthalten, das der Landtag vergangene Woche mit Zustimmung aller Fraktionen beschlossen hat. Da das Gesetz "neue Wege" geht, fordern die Abgeordneten eine "umfassende Evaluation" bis November 2017.

Gestärkt werden mit dem geplanten Gesetz Sozialpsychiatrische Dienste, die eine gemeindenahe und flächendeckende ambulante Grundversorgung gewährleisten wollen. Diese Einrichtungen erhalten erstmals eine rechtlich sichere Grundlage und werden durch Landeszuschüsse gefördert. Hier wollen die Abgeordneten genau wissen, ob die versprochene bessere Vernetzung der Angebote tatsächlich funktioniert.

Die Rechte der Patienten sollen durch neue Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen gestärkt werden. Auf Landesebene soll eine Ombudsstelle installiert werden, die gegenüber dem Landtag berichtspflichtig ist. Berichten soll die Landesregierung dem Landtag darüber, ob genug ehrenamtlich Tätige für diese Anlaufstellen gefunden werden konnten.

Neu etabliert werden auch Besuchskommissionen. Sie sind als "neutrale Kontrollinstanz" gedacht und sollen mindestens alle drei Jahre psychiatrische Einrichtungen überprüfen, in denen Menschen gegen ihren Willen untergebracht werden.

Bei allen diesen Neuregelungen fordert der Landtag auch Zahlen über den finanziellen und personellen Aufwand, der damit eingehen wird. Das gilt auch für zusätzliche Aufgaben und Kosten für Kommunen und den Öffentlichen Gesundheitsdienst. (fst)

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