Cannabis-Liberalisierung rund um Social Clubs

Lauterbach schärft Sicherheitskonzept nach: Zäune um jede Hanfpflanzung

Der Gesundheitsminister speckt das Cannabis-Liberalisierungs-Projekt weiter ab. Nukleus sollen Anbaugemeinschaften werden. Läden sollen erst später kommen. Eigenanbau soll erlaubt sein.

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Hanfpflanzen sollen trotz der geplanten Liberalisierung des Cannabis-Konsums am besten unsichtbar bleiben. So plant es derzeit der Bundesgesundheitsminister.

Hanfpflanzen sollen trotz der geplanten Liberalisierung des Cannabis-Konsums am besten unsichtbar bleiben. So plant es derzeit der Bundesgesundheitsminister.

© Opra / stock.adobe.com

Berlin. Die Cannabis-Shops hat Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) vorerst zu den Akten gelegt. Die Abgabe von Cannabis soll „ausschließlich von Anbauvereinigungen an ihre Mitglieder zum nicht-medizinischen Eigenkonsum“ möglich werden. Das geht aus einer noch sehr rudimentären und nicht in der Bundesregierung abgestimmten Gesetzes-Skizze hervor, die spröde mit „Cannabis-Entwurf der Bundesregierung“ überschrieben ist.

Wer im Zuge der Cannabis-Legalisierung in Deutschland einen der so genannten „Cannabis-Clubs“ gründen will, muss sich auf strenge Regeln einstellen. Wie aus dem Entwurf, der der Ärzte Zeitung vorliegt, hervorgeht, sollen die Clubs reine „Anbauvereinigungen“ sein. Innerhalb der Vereine und im Umkreis von 250 Metern soll kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Anbau, Abgabe, Vereinsmitgliedschaft und Organisation der Räumlichkeiten sollen zudem streng reguliert werden.

Zunächst sehen die Pläne so aus:

Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden, etwa mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Die Länder können Mindestabstände der Clubs zu Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kitas und anderen Einrichtungen festlegen. Jeder Cannabis-Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss. Vorstandsmitglieder des Clubs, die im Vereinsregister eingetragen sind, müssen ein Führungszeugnis vorlegen.

Maximal 50 Gramm im Monat – nur an Mitglieder

Die Clubs müssen sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden. Sie sollen fortlaufend dokumentieren, woher sie Samen beziehen, wie viele Pflanzen sie anbauen und Samen sie lagern und an welche Mitglieder sie wie viel Cannabis abgegeben haben.

Jährlich sollen die Clubs an die Behörden übermitteln, wie viel Cannabis mit welchem Wirkstoffgehalt (THC und CBD) im vergangenen Jahr erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie der aktuelle Bestand ist.

Cannabis darf nur an Mitglieder ausgegeben werden, maximal 50 Gramm im Monat und nur in einer „neutralen Verpackung oder unverpackt“, damit es für Jugendliche keine „Konsumanreize“ gibt. Ein Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie Wirkstoffgehalt (THC und CBD) in Prozent soll Pflicht sein.

In Fußgängerzonen nur des nachts

Im dem noch nicht abgestimmten Gesetzentwurf sind auch Regelungen für den Konsum in der Öffentlichkeit festgehalten: Auch wenn Cannabis grundsätzlich legalisiert werden soll, bleibt Kiffen im Umkreis von 250 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten verboten. Auch in Fußgängerzonen soll zwischen 7 und 20 Uhr kein Konsum erlaubt sein.

Unter 18 bleibt die Droge tabu. Der Entwurf sieht vor, dass Jugendämter bei Verstößen die Teilnahme an „Frühinterventionsprogrammen“ anordnen können. Jugendliche dürfen auch keinen Zutritt zu Cannabis-Clubs bekommen. Wer über 18 und unter 21 und Mitglied ist, darf nur Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt (THC) von maximal zehn Prozent bekommen und maximal 30 Gramm pro Monat.

Bereits bekannt war, dass die Anzahl der Mitglieder der Clubs auf jeweils 500 begrenzt werden soll und niemand in mehr als einem solchen Verein Mitglied sein darf. Es bleibt im Gesetzentwurf auch dabei, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen.

Cannabis-Läden erst im nächsten Gesetz

Ein freier Verkauf in speziellen Läden, wie ursprünglich beabsichtigt, ist zunächst vom Tisch. Geplant ist, dies über ein weiteres Gesetz später zunächst in einigen Kommunen als Pilotprojekt zu erproben.

Lauterbach hatte seinen Entwurf Ende April in die interne Abstimmung mit den anderen Ministerien gegeben. Sobald diese abgeschlossen ist, werden üblicherweise die mit dem Thema befassten Verbände informiert und angehört. Dann folgt ein Beschluss des Bundeskabinetts und das Vorhaben kann zur Beratung in den Bundestag gehen. Der Bundesrat muss den Plänen zufolge nicht zustimmen. Die Pro-Cannabis-Vertreter in der Ampel-Koalition hoffen, dass die Legalisierung noch dieses Jahr umgesetzt wird. (af/dpa)

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Kommentare
Dr. Wilfried Rockenberger 09.05.202307:31 Uhr

Unabhängig davon wie man zur Cannabis-Legalisierung steht, und ich bin da deutlich mehr dagegen als dafür, dieser Wust an Vorschriften liest sich wie Realsatire und geht völlig an der Lebensrealität der Konsumenten vorbei.
Den Schwarzmarkt wird dieses Procedere mit Sicherheit nicht bekämpfen, vermutlich dürfte das Gegenteil der Fall sein. Oder muss der Konsument dann im nächsten Schritt auch noch den Einkaufsnachweis mitführen und bei einer Kontrolle vorlegen müssen? Werden potentielle Konsumenten zentral registriert und damit potenziell überwacht? Was passiert mit den Daten zum individuellen Konsum, wenn der Konsument einen Führerschein, eine Stelle im öffentlichen Dienst, eine Approbation oder was auch immer beantragt?
Unter diesen Umständen wird der Gang zum Dealer um die Ecke attraktiver denn je.

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