Umfrage

Leitlinien sind maßgeblich, ob neue Medikamente verordnet werden

Wann sehen Ärzte neue Medikamente als verordnungsrelevant für die Praxis an? Und wo und wie informieren sie sich darüber? Eine Umfrage hat sich diesen Aspekten jetzt einmal angenommen. Im achten Jahr des AMNOG zeigt sich dabei: Die Nutzenbewertungen des Gemeinsamen Bundesausschusses sind keine selbstverständlichen Informationsquellen für Haus- und Fachärzte.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Wie informieren sich Ärzte, wenn es um die Verordnung neuer Arzneimittel geht? Dazu hat der vfa eine Umfrage beauftragt.

Wie informieren sich Ärzte, wenn es um die Verordnung neuer Arzneimittel geht? Dazu hat der vfa eine Umfrage beauftragt.

© Marco2811 /stock.adobe.com

BERLIN. Leitlinien sind die zentralen Informationsquellen von Ärzten, wenn es um die Verordnung von neuen Arzneimitteln geht. Einer aktuellen Umfrage zufolge orientieren sich 73 Prozent der Hausärzte und 75 Prozent der Fachärzte bei der Verordnung an den Handlungsempfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften. Die Nutzenbewertungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) für Arzneiinnovationen spielen dagegen eine eher untergeordnete Rolle.

Lediglich 12 Prozent der Hausärzte und 14 Prozent der Fachärzte schätzen diese Informationsquelle als zentral ein. 29 Prozent der Fachärzte beantworteten zudem die Frage, ob sie die GBA-Beschlüsse wahrnähmen, mit nein. Im Vergleich mit 2016 zeigt sich das Interesse an den GBA-Beschlüssen sogar leicht rückläufig.

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Das geht aus einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Verbands der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) hervor, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. Befragt wurden 51 Fachärzte für Allgemeinmedizin und 49 Fachärzte mit Schwerpunkt.

Verordnung ist in Arbeit

Aktuell läuft ein Verfahren, die Nutzenbewertungsbeschlüsse des Bundesausschusses knapp und verständlich in die Praxisverwaltungssoftware der Vertragsärzte zu integrieren. Der Entwurf einer Rechtsverordnung dazu (Elektronische Arzneimittelinformations-Verordnung, EAMIV) aus dem Gesundheitsministerium beschränkt sich genau darauf.

Der Entwurf betont aber, dass Ärzte verpflichtet seien, sich umfassend über die von ihnen verordneten Arzneimittel zu informieren. Die Politik hat gleichwohl registriert, dass die Erkenntnisse aus den Nutzenbewertungsverfahren „nicht in zufriedenstellendem Maß in der Versorgungspraxis ankommen“. So heißt es in der Begründung des Verordnungsentwurfs.

Den Grundstock für die EAMIV hatte der Gesetzgeber im Mai 2017 gelegt, schon damals mit dem Verweis auf die unerwartet geringe Marktdurchdringung selbst von Arzneiinnovationen mit hohem Zusatznutzen. Vermutet wurde auch, dass die Nutzenbewertungsbeschlüsse für die Vertragsärzte schwer lesbar seien. Dem Gesetzgebungsverfahren vorgeschaltet war der Pharmadialog zwischen Politik, Industrie, Pharmaverbänden und Gewerkschaften.

Nicht alle Ärzte lesen den GBA

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Zwischen 40 und 50 Prozent der Befragten sagten, sie würden die ihr Fachgebiet betreffenden Beschlüsse zur Kenntnis nehmen. Zwischen 20 und 30 Prozent schauen „eher selten“ in die Beschlüsse. Knapp 30 Prozent der Fachärzte beantworteten die Frage sogar mit nein.

Wahrgenommen werden die Ergebnisse der Zusatznutzenbewertungen des Bundesausschusses von den Ärzten gleichwohl. 16 Prozent der Hausärzte und acht Prozent der Fachärzte gaben an, sich umfassend darüber zu informieren.

Kann der GBA bei einer neuen Arznei keinen Zusatznutzen belegen, erreicht sie in der Regel keinen höheren Preis als die verfügbaren Vergleichstherapien. Ärzte reagieren auf die Feststellung „Zusatznutzen nicht belegt“ in erster Linie mit Regressangst. Ausweislich der Umfrage verordnen 53 Prozent der befragten Hausärzte und 31 Prozent der Fachärzte solche Medikamente nicht oder nur zurückhaltend.

Wir haben diesen Beitrag aktualisiert und ergänzt am 14.2.2019 um 18 Uhr

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