Hochschulmedizin

MB im Norden: Kein Eingriff ins Berufsrecht!

Die Neuordnung der Hochschulmedizin in Schleswig-Holstein treibt den MB auf die Barrikaden.

Veröffentlicht:

KIEL. Der Marburger Bund Schleswig-Holstein hat massive Bedenken gegen einen Kabinettsentwurf der Landesregierung zur Neuordnung der Hochschulmedizin.

Der Entwurf greift nach Ansicht des MB-Landesvorsitzenden Dr. Henrik Herrmann in das Berufsrecht der Ärzte ein – denn er sieht vor, dass die Mitarbeiter des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) dem Direktionsrecht des Klinikvorstands unterliegen, wenn sie Aufgaben der Krankenversorgung wahrnehmen.

Dies hält Herrmann für unvereinbar mit dem Berufsrecht. Die Berufsordnung sehe vor, dass der ärztliche Beruf in der Patientenversorgung nicht weisungsgebunden sei. "Charakteristisch für einen freien Beruf ist insbesondere die persönliche und eigenverantwortliche Leistung. Als freie Berufsträger sind Ärztinnen und Ärzte ihrem Gewissen und der medizinischen Ethik unterworfen", betonte Herrmann. Er forderte eine eindeutige Regelung, die das Berufsrecht der Ärzte und damit die Patientenversorgung nicht gefährdet.

Zweiter Kritikpunkt: Die Beteiligung von Arbeitnehmerinteressen im Aufsichtsrat des UKSH. Diese hält Herrmann zwar für "ein starkes Signal". Aber: Hierfür ist bislang nur ein Sitz vorgesehen – und der soll von einer Dachorganisation von Einzelgewerkschaften besetzt werden. Dies hätte voraussichtlich zur Folge, dass die ärztlichen Interessen außen vor bleiben würden. Herrmann fordert deshalb je einen Sitz für ärztliche und nicht-ärztliche Interessenvertretungen im Aufsichtsrat.

Herrmann pocht auf eine zweite Anhörung noch vor Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes, um ärztliche Belange einbringen zu können.

Im parlamentarischen Ablauf sind eine erste Lesung im Landtag noch in diesem Monat und die anschließende Überweisung in den Bildungsausschuss vorgesehen. Dieser wird dann eine schriftliche Anhörung vornehmen, bei der alle Beteiligten ihre Positionen darlegen können. (di)

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