Frist endet im Sommer

Masernschutzgesetz: Bundesrat will mehr Zeit für die Umsetzung

Eigentlich müsste bis Ende Juli der Immunstatus aller Personen in Schulen und Kitas erfasst werden. Die Länder drängen darauf, diese Frist bis Ende 2022 zu verlängern.

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Berlin. Die Bundesländer wollen mehr Zeit zur Umsetzung der neuen Vorgaben des Masernschutzgesetzes vor allem in Schulen, Kitas und anderen Gemeinschaftseinrichtungen. Eine entsprechende Entschließung hat der Bundesrat am Freitag auf Initiative Niedersachsens gefasst.

Die im März 2020 neu in das Infektionsschutzgesetz aufgenommenen Regeln müssten eigentlich bis Ende Juli dieses Jahres von den Ländern vollzogen werden. Bis dahin sollen die Einrichtungen den Immunstatus aller Personen, die dort betreut werden oder tätig sind, erfassen und dokumentieren. Der Bundesrat will erreichen, dass diese Frist bis Ende Dezember 2022 verlängert wird.

Denn die Organisation der Umsetzung werde durch die Pandemie fortlaufend erschwert: Schulen beispielsweise müssen eine große Zahl an Personen überprüfen: Lehrkräfte, Referendare, das weitere pädagogische Personal sowie sämtliche Schüler.

Entlastet werden könnte durch die Verschiebung auch das ohnehin stark beanspruchte Personal in Gesundheitsämtern – dort müssen Meldungen von Schulen und Kitas über fehlende Masernimmunität entgegengenommen und entsprechend weitere Schritte veranlasst werden.

Die Entschließung des Bundesrats wird nun der Bundesregierung übermittelt. Es liegt an ihr, ob und wann sie diese Initiative der Länder aufgreift. (fst)

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