Chronikerprogramme

Medizinprodukte-Hersteller sehen Pflicht zum DMP-Vertragsabschluss positiv

Der Bundesverband Medizintechnologie begrüßt die geplanten neuen Regeln für Disease Management Programme. Bei den DMP-Leistungen gebe es aber noch Luft nach oben. Siehe DMP Adipositas.

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Berlin. Medizinprodukte-Hersteller sehen die Pflicht zum Abschluss von Disease Management Programmen (DMP) als Chance. „Das kann einen wichtigen Qualitätsimpuls für die Versorgung setzen“, heißt es in einer am Donnerstag verbreiteten Stellungnahme des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) zum „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG).

Vorgesehen ist unter anderem, die Chronikerprogramme zu einem verpflichtenden Angebot der gesetzlichen Krankenkassen zu machen, neue DMP schneller flächendeckend in die Versorgung einzuführen sowie bestehende Programme etwa zu Diabetes mit einer „qualitätsorientierten, erfolgsabhängigen Vergütung“ zu hinterlegen.

Von den 13 bisher vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen DMP seien bislang sieben in der Versorgung angekommen, schreibt der BVMed. Bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Programme sei sicherzustellen, dass „evidenzbasierte“ und „bedarfsnotwendige“ Leistungen in die Programme aufgenommen würden, auch wenn diese noch nicht Teil der Regelversorgung seien.

„Elemente leitliniengerechter Basistherapie fehlen“

Der BVMed verweist dazu auf die jüngste Entscheidung des G-BA über Inhalte des DMP Adipositas für Erwachsene. „Wichtige Elemente einer leitliniengerechten Basistherapie, wie die individuelle Ernährungstherapie, konnten nicht ins DMP aufgenommen werden, da sie noch nicht Bestandteil der Regelversorgung sind. Dadurch kann das Ziel einer leitliniengerechten Therapie durch das DMP nicht sichergestellt werden“, kritisiert der Branchenverband.

Die geplante Abschaffung der einmaligen DMP-Programmpauschale zugunsten von Zuschlägen aus dem Gesundheitsfonds wiederum biete die Chance, die richtigen Anreize für die Kassen setzen, so der Verband. Eine Zunahme der Kodierung der Programme dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die „Manipulationsbremse“ greife und die Kassen für die betreffenden Krankheiten keine Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich (RSA) erhielten. (hom)

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