Medizinprodukte: Neuer Leitfaden zu Meldepflicht

BERLIN (maw). Wie müssen Vorkommnisse bei Medizinprodukten gemeldet werden? Diese Frage beantwortet der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in seinem aktualisierten Leitfaden "Marktüberwachung von Medizinprodukten - Leitlinie zur Meldung von Vorkommnissen".

Veröffentlicht:

Er berücksichtigt auch die Änderungen der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung vom Mai 2010.

http://www.bvmed.de/publikationen/Medizinprodukterecht

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