Deutschen Stiftung Organtransplantation
Mehr Organspenden - Transplantationsgesellschaft noch unzufrieden
Berlin. Die Zahl der Organspenden hat in den ersten drei Monaten des Jahres offenbar deutlich zugenommen. Wie die „Augsburger Allgemeine“ unter Berufung auf Daten der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) berichtete, spendeten im ersten Quartal 260 Menschen postmortal ihre Organe. Das entspricht demnach einem Zuwachs von 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
„Wir sehen die Entwicklung als positives Zeichen“, sagte Axel Rahmel, Medizinischer DSO-Vorstand, der Zeitung. Er erklärt sich den Anstieg unter anderem mit der öffentlichen Diskussionen um eine Organspende-Reform.
Der Bundestag hatte Mitte Januar eine moderate Neuregelung beschlossen: Die Menschen in Deutschland sollen auch künftig nicht automatisch als Organspender gelten. Allerdings soll eine stärkere Aufklärung mehr Bürger zu konkreten Entscheidungen für eine Spende bewegen.
Aktuelle Gesetzgebung
Bundesrat billigt Organspendegesetz
Unabhängig von diesen Zahlen monierte am Wochenende die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG), dass das bereits seit einem Jahr geltende Gesetz für bessere Organspende-Bedingungen in den Kliniken noch keine grundlegenden Fortschritte zeige. So verwies die DTG auf Anfrage darauf, dass wichtige Teile wie eine bessere Organisation der Hirntoddiagnostik noch nicht umgesetzt seien. „Im internationalen Vergleich können in Deutschland nur ein Drittel bis ein Viertel der anderswo üblichen Transplantationen durchgeführt werden“, sagte DTG-Vorstandsmitglied Bernhard Banas.
Das am 1. April 2019 in Kraft getretene Gesetz sieht mehr Zeit und mehr Geld für die Kliniken vor, um zu mehr Organspenden zu kommen. Transplantationsbeauftragte der Häuser sollen zum Beispiel von anderen Aufgaben befreit sein. Und ein neuer Bereitschaftsdienst mit mobilen Ärzteteams soll sichern, dass der Hirntod als Voraussetzung für Entnahmen überall festgestellt werden kann - auch in kleinen Häusern. Die Akteure des Gesundheitswesens sollen bis Ende 2020 eine geeignete Einrichtung mit der Organisation dafür beauftragen.