Direkt zum Inhaltsbereich

Meldefristen vor der Blockade?

Kürze Meldewege - diese Lehre hatte Gesundheitsminister Bahr nach der EHEC-Krise gezogen und ein Gesetzesänderung vorgelegt. Kabinett und Bundestag stimmten längst zu. Nun könnte die Änderung jedoch an den Ländern scheitern - zumindest vorerst.

Veröffentlicht:
Nährboden: Die kürzer Meldefrist bei Infektionskrankheiten hängt im Bundesrat fest.

Nährboden: Die kürzer Meldefrist bei Infektionskrankheiten hängt im Bundesrat fest.

© Matthias Bein / dpa

BERLIN (nös). Gesundheitsminister Bahrs Gesetz zur Verkürzung der Meldefristen bei Infektionskrankheiten droht womöglich die Blockade im Bundesrat.

Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hat jetzt empfohlen, den Vermittlungsausschuss einzuberufen.

Kern des Gesetzes ist die endgültige Ratifizierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahr 2005. Bereits damals hatte die Bundesrepublik ein gleichnamiges Gesetz erlassen.

Mit dem jetzigen Durchführungsgesetz kommt Deutschland noch weiteren Verpflichtungen nach. Unter anderem sollen die nationalen Gesundheitsinstitute besser in die WHO-Strukturen integieren werden.

Zudem wird ein internationales Meldewesen für die Schiff- und Luftfahrt umgesetzt. Auch die von der WHO geforderten Kapazitäten für den Infektionsschutz an Häfen und Flughäfen soll damit umgesetzt werden.

Betroffen sind die großen internationalen Flughäfen Frankfurt, Berlin-Brandenburg, München, Hamburg und Düsseldorf, sowie die Häfen in Hamburg, Kiel, Rostock, Bremen, Bremerhaven und Wilhelmshaven.

Zustimmungspflichtig oder nicht

Und genau diesen Punkt kritisieren die betroffenen Länder. Denn zwar gebe der Bund über das Robert Koch-Institut (RKI) die benötigten Kapazitäten vor, die Kosten müssten aber die Länder tragen.

In der Gesetzesbegründung räumte die Bundesregierung bereits ein: "Für die Länder entstehen Haushaltsausgaben ... in nicht bestimmbarer Höhe, weil Kapazitäten für den Gesundheitsschutz an festzulegenden Flughäfen und Häfen geschaffen werden."

Allein die Gesetzesbegründung könnte bereits eine Zustimmungspflicht des Bundesrates nach Artikel 104a Grundgesetz nach sich ziehen.

Der Gesundheitsausschuss in der Länderkammer fordert wohl auch deswegen eine Kostenbeteiligung vom Bund für die "Schaffung und Unterhaltung der erforderlichen Kapazitäten".

Auf der Agenda des Bundesrates kommt das Gesetz planmäßig am 2. März. Bis dahin müssten sich Bund und Länder in Hinterzimmern einigen, um das Gesetz doch noch passieren zu lassen.

Tatsächlich vermuten manche nur eine "Drohgebärde", um dem Bund womöglich an anderer Stelle ein Entgegenkommen abzuringen.

Schnellere Informationen

Würde sich der Bundesrat jedoch hinter die Ausschussempfehlung stellen, wäre das Gesetz zunächst gestoppt. Es müsste dann zunächst ein Kompromiss im Vermittlungsausschuss gefunden, über den anschließend beide Kammern erneut abgestimmen müssten.

Mit der Blockade wäre auch die Verkürzung der Meldefristen bei Infektionskrankheiten zunächst auf Eis gelegt. Gesundheitsminister Daniel Bahr hatte sich nach der EHEC-Krise für diese Neuregelung stark gemacht.

Künftig soll das RKI spätestens nach drei Tagen von den Landesbehörden informiert werden. Nach der bisherigen Regelung im Infektionsschutzgesetz können bis zu 16 Tage vergehen.

Für die Meldefristen der Ärzte wird sich zunächst wenig ändern. Sie müssen meldepflichtige Infektionskrankheiten bereits heute innerhalb von 24 Stunden an das Gesundheitsamt melden.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Pharmakokinetik von Rezafungin bei einer Dosierung von 400mg, gefolgt von 200mg einmal wöchentlich

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [10]

Invasive Candida-Infektionen

Modernes Echinocandin – optimierte Eigenschaften und klinische Vorteile

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Mundipharma Deutschland GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Podiumsdiskussion von Gilead Sciences beim DÖAK 2025 von links: Dr. Nazifa Qurishi, Fachärztin für Innere Medizin und Infektiologie, Gemeinschaftspraxis Gotenring Köln; Kelly Cavalcanti, HIV-Aktivistin und Referentin für Gesundheit und Empowerment, Köln, und Martin Flörkemeier, Senior Director Public Affairs, Gilead Sciences, München

© Gilead

Unternehmen im Fokus

HIV-Versorgung: Vertrauen in unruhigen Zeiten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kohlenhydrate, Apfelessig, Gottesnahrung und Süßstoffe

Vier Ernährungs- und Blutzuckermythen im Faktencheck

Lesetipps
Ein Arzt verabreicht einem älteren Patienten in der Praxis eine Spritze.

© InsideCreativeHouse / stock.adobe.com

US-Datenbank-Analyse

Hochdosierter Influenza-Impfstoff könnte Demenz vorbeugen

Eine Illustration einer kompletten Lunge, die auf zwei Händen gehalten wird.

© Tahir/Generated with AI/stock.ad

Erfolgreiche Überbrückung bis zur Transplantation

Schwer an ARDS Erkrankter überlebt Entfernung beider Lungenflügel