Thüringen

Ministerium beanstandet Bedarfsplanung

Die zuständige Aufsichtsbehörde in Thüringen moniert unter anderem die Änderung der Planungsbereiche für Kinder- und Jugendärzte.

Veröffentlicht:

Erfurt. Die Reform der Bedarfsplanung sorgt in Thüringen für Streit. Das Gesundheitsministerium als zuständige Aufsichtsbehörde hat die vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschlossene neue Bedarfsplanung beanstandet, wie der 2. Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, Thomas Schröter, jetzt der Vertreterversammlung mitteilte. Damit ist weder die Gesamtzahl der zu erwartenden neuen Arztsitze klar noch die Zahl der Regionen und der Fachgebiete, die davon profitieren.

Das wegen des Thüringer Regierungschaos derzeit ministerlose Ministerium moniere unter anderem die Änderung der Planungsbereiche für Kinder- und Jugendärzte, so der KV-Vize. Auch die Neuberechnung der Einwohnerzahlen als Grundlage für die Ausweisung von Arztsitzen sei teilweise strittig. Aus Sicht von Schröter ist die Beanstandung der neuen Bedarfsplanung ein bundesweit einmaliger Vorgang. Vom Ministerium war auf Anfrage zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Ursprünglich sollten erste Arztsitze schon im ersten Quartal ausgeschrieben werden. Mit der Beanstandung durch das Ministerium sei dieser Zeitplan wohl nicht zu halten, so Schröter. Frühestens im April könne sich der Landesausschuss wieder mit der Bedarfsplanung beschäftigen. (zei)

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