Reform geplant

NRW will mehr Pflege-WGs

Neue Pflegeheime sollen in Nordrhein-Westfalen möglichst überflüssig werden: Gesundheitsministerin Steffens setzt für die Zukunft auf Pflege-Wohngemeinschaften.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Halt zu finden, ist für viele alte Menschen wichtig: In ihrem vertrauten Quartier finden sie diesen eher als in einem Heim. Die NRW-Landesregierung will darauf mit dem Wohn- und Teilhabegesetz reagieren.

Halt zu finden, ist für viele alte Menschen wichtig: In ihrem vertrauten Quartier finden sie diesen eher als in einem Heim. Die NRW-Landesregierung will darauf mit dem Wohn- und Teilhabegesetz reagieren.

© Peter Atkins/ Fotolia

DÜSSELDORF. Nordrhein-Westfalen will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass künftig möglichst viele Menschen bei einer Pflegebedürftigkeit in ihrer häuslichen Umgebung oder zumindest im vertrauten Quartier bleiben können.

Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) setzt dabei auf den Ausbau ambulanter Unterstützungs- und Betreuungsangebote.

Den Bau neuer Heime möchte sie möglichst überflüssig machen. "Wir brauchen mehr ambulante Unterstützung, mehr Pflege-Wohngemeinschaften und ein Nullwachstum bei stationären Pflegeheimen."

Grundlage ist die Reform des Wohn- und Teilhabegesetzes und des Landespflegerechtes, die zum 1. Januar 2014 in Kraft treten soll.

"Wenn wir an den heutigen Strukturen festhalten, werden wir die Pflege künftig nicht mehr sichern können", sagte Steffens bei der Vorstellung des neuen Konzepts.

Steffens schwebt abgestuftes Konzept vor

2011 gab es in NRW 548.000 pflegebedürftige Menschen. Von ihnen wurden 71 Prozent zu Hause versorgt, 29 Prozent in einer stationären Einrichtung.

Nach der Prognose soll die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 auf 700.000 steigen und bis 2050 auf 930.000.

Angesichts der Tatsache, dass der überwiegende Teil auch im Alter in der vertrauten Umgebung bleiben möchte, hält Steffens ein abgestuftes Konzept ambulanter Unterstützungsmöglichkeiten für notwendig.

Das Wohn- und Teilhabegesetz sieht künftig das Pflegemodell der "Ambulant betreuten Wohngemeinschaft" vor. Bislang werde das auf Heime ausgerichtete Gesetz kleinen Wohneinheiten nicht gerecht, sagte sie.

Die Absenkung baulicher, feuerpolizeilicher und anderer Anforderungen soll es Anbietern wie Wohnungsbaugenossenschaften oder privaten Investoren erleichtern, neue Wohnformen auf den Weg zu bringen.

Gleichzeitig müssten auch in diesem Bereich bindende Qualitätsstandards gelten, betonte die Ministerin. "Es darf kein Pflege-Dumping geben, wo irgendjemand Wohnungen errichtet, nur um damit Geld zu verdienen."

Pflegende Angehörige stärken

Die Kommunen sollen künftig verpflichtet werden, Unterstützungsangebote zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit vorzuhalten, etwa Tages- und Kurzzeitpflegeplätze oder hauswirtschaftliche Hilfen.

Dabei gehe es vor allem um die Stärkung der pflegenden Angehörigen, sagte Markus Leßmann, Leiter der Abteilung Pflege und Alter im Ministerium. "Das sind bislang freiwillige Leistungen der Kommunen und unter Haushaltssicherung nicht möglich."

Die Kommunen können die Ausgaben für die Prävention auf die Höhe begrenzen, die sie durch die Verhinderung von Pflegebedürftigkeit voraussichtlich einsparen.

Für die Modernisierung von Pflegeeinrichtungen will das Land die Abschreibungsregelungen verbessern, während sie für den Bau zusätzlicher neuer Heime unverändert bleiben.

Für die Pflegeheime wolle die Landesregierung bei den Qualitätsprüfungen durch den MDK und die Heimaufsicht eine Vereinfachung erreichen, kündigte Steffens an.

"Dort, wo eine der beiden Einrichtungen ohne Beanstandung geprüft hat, muss die andere im selben Jahr nicht noch einmal kommen."

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzgebungsvorhaben des BMG

Was das Gesundheitsministerium plant – und was es liegenlässt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel

Datenschutz ist zugleich auch Praxisschutz

Netzwerk-Metaanalyse von 139 Studien

Gonarthrose: Viele Optionen, doch nur wenige funktionieren

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lesetipps
Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung