Frühe Nutzenbewertung

Neue Arznei ohne Dossier ist zulässig

Hersteller sind laut Regierung nicht gezwungen, ein Dossier für die Nutzenbewertung vorzulegen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Ausdrücklich als "zulässig" bezeichnet es die Bundesregierung, wenn ein Arzneimittelhersteller trotz Aufforderung durch den Bundesausschuss keine oder nur unvollständige Unterlagen für die frühe Nutzenbewertung einreicht. In diesem Fall sei ein Erstattungsbetrag festzulegen, der nicht zu höheren Jahrestherapiekosten führt als die zweckmäßige Vergleichstherapie, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion.

Seit Anfang 2011 hätten Hersteller für zehn Arzneimittel keine Unterlagen zur frühen Nutzenbewertung vorgelegt, in vier Fällen wurden die Medikamente bestehenden Festbetragsgruppen zugeordnet. Die Ausgaben in der GKV für Arzneimittel ohne diese Zusatznutzenbewertung belaufen sich nach Angaben der Regierung seit 2011 auf 23 Millionen Euro. Sieben Millionen Euro entfallen dabei auf den Zeitraum ab dem 13. Monat nach Zulassung, dem Stichtag für die Einreichung der erforderlichen Unterlagen.

Nachteile für Patienten befürchtet

Die Fragesteller verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Schreiben von GBA-Chef Josef Hecken an die Linksfraktion. Darin schreibt Hecken, so heißt es, das Vorgehen der Hersteller könne für Patienten dann problematisch sein, wenn "das neue Arzneimittel tatsächlich schlechter als die bestehenden zweckmäßigen Vergleichstherapien zu bewerten wäre".

Der Verband forschender Arzneimittelhersteller zeigte sich über die Diskussion überrascht. Angesichts von bisher 129 Verfahren zur frühen Nutzenbewertung verwundere es, dass es als Problem dargestellt werde, "wenn die Hersteller sich entsprechend dem Gesetz verhalten und sich entscheiden, kein Dossier einzureichen." (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Frühe Nutzenbewertung

Mangels geeigneter Studie: Kein Zusatznutzen für Avacopan

Glosse

Markenmedikamente

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Keine Modeerscheinung

ADHS im Erwachsenenalter: Das gilt für Diagnostik und Therapie

Lesetipps
Endoskopische Auffälligkeiten bei der Colitis ulcerosa

© Gastrolab / Science Photo Library

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa

 Shabnam Fahimi-Weber

© Jochen Tack

Einsatz im Kriegsgebiet

Essener HNO-Ärztin hilft Menschen im Iran via Telemedizin