Verordnung

Neue Regeln für Antibiotika in der Tiermast

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BERLIN. Für den umstrittenen Antibiotika-Einsatz in der Tiermast gelten strengere Regeln. Seit Donnerstag ist es verboten, besonders wichtige Wirkstoffe bei Rindern, Schweinen, Puten und Hühnern umzuwidmen - also auch für andere Krankheiten oder Tiere anzuwenden, als in der Zulassung bestimmt. Möglich ist dies nur noch, "soweit im Einzelfall die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ernstlich gefährdet ist". Konkret geht es um bestimmte Reserve-Antibiotika, die auch bei Menschen für schwere Krankheiten verwendet werden, wenn normale Antibiotika nicht mehr wirken. Die Verordnung von Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) bezieht sich auf die Wirkstoffgruppen Cephalosporine der dritten oder vierten Generation sowie Fluorchinolone. Sie sieht daneben weitere Verschärfungen vor. So soll gewährleistet werden, dass zu einer ordnungsgemäßen Behandlung mit antibakteriellen Mitteln ein direkter "physischer Kontakt" des Tierarztes mit den Tieren gehört. Nur eine "Kommunikation" zwischen Arzt und Tierhalter reicht nicht aus.

Der Einsatz von Medikamenten im Stall wird seit langem kritisiert. Er soll sinken, um zu verhindern, dass Wirkstoffe nicht mehr anschlagen. Umweltschützer und die Grünen fordern weitergehende Maßnahmen wie ein völliges Verbot von Reserve-Antibiotika in der Tierhaltung. (dpa)

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