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Neuer Lieferant für Hilfsmittel ist zumutbar

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DRESDEN (mwo). Kranke und Behinderte müssen sich auf neue Hilfsmittel einstellen, wenn ihre Krankenkasse einen entsprechenden Liefervertrag geschlossen hat.

Das hat das Sozialgericht Dresden im Fall von Inkontinenzwindeln entschieden. Es wies damit die Klage einer Frau ab. Ihre Kasse hatte die Versorgung mit Inkontinenzmaterial ausgeschrieben. Der Lieferant, der den Zuschlag bekam, bot verschiedene Produkte zuzahlungsfrei an, höherwertige gegen Aufschlag. Die Frau machte geltend, sie sei an ihr bisheriges Produkt gewöhnt; zudem sei nur mit der Belieferung aus dem nahegelegenen Sanitätshaus die Diskretion gewahrt. Nach dem inzwischen schriftlich veröffentlichten Urteil sind aber neue Vertriebswege den Versicherten ebenso zumutbar wie neue Produkte.

Az.: S 25 KR 603/08

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