Hausärzteverband

Neuer Schub für IV-Verträge

Gemeinsam mit anderen ärztlichen Fachgruppen und Pflegeverbänden startet der Hausärzteverband mit seinen "Versorgungslandschaften" eine neue Ära der Integrationsversorgung. Jetzt kommt es auf die Kassen an.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Die neuen Verträge sollen den Management- und Administrationsaufwand verringern.

Die neuen Verträge sollen den Management- und Administrationsaufwand verringern.

© Kzenon / Fotolia

NEU-ISENBURG. Der Hausärzteverband erweitert die von ihm organisierten Hausarztverträge zu einer neuartigen Integrationsversorgung (IV).

Der Vorteil im Vergleich zur Vielzahl der meist kleinteiligen und unübersichtlichen IV-Verträge ist der deutlich geringere Administrations- und Management-Aufwand.

Denn Prozesssteuerung und Verwaltung der vom Hausärzteverband entwickelten "Versorgungslandschaften" erfolgen nach einem einheitlichen Muster.

Fertige Vertragsangebote existieren derzeit für fünf "Versorgungslandschaften": Diabetes, Rheuma, Pflege, Schmerz und Demenz.

Mit Berufsverbänden der Fachärzte und Psychotherapeuten sowie der Pflege sind Verträge über die Aufgaben, Pflichten, Anforderungen und die Art der Kooperation der verschiedenen Versorgungsebenen abgeschlossen worden.

Verpflichtung zur Fortbildung in den definierten Themengebieten

Generell setzen die interdisziplinären und teils sektorenübergreifenden Versorgungslandschaften auf den Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung auf.

Für Patienten, die aufgrund ihrer Krankheit interdisziplinär auf verschiedenen Versorgungsebenen - Facharzt, Psychotherapeut, Krankenhäuser und Pflege - behandelt und betreut werden müssen, sind Behandlungsziele, Behandlungspfade, Schnittstellen, Kooperations- und Informationspflichten zwischen den Akteuren vereinbart.

Im Unterschied zur Regelversorgung sind die Teilnehmer an den Versorgungslandschaften zur Fortbildung in definierten Themengebieten verpflichtet. Außerdem sind die Qualifikationsanforderungen höher als im Kollektivvertragssystem.

Verhandlungen mit Krankenkassen starten

Der Vorteil für Patienten: Aufgrund verbindlicher Kooperationsbedingungen ist der Zugang zum Spezialisten eindeutig definiert und garantiert.

Die besondere Qualifikation und zusätzlicher Aufwand, etwa für gemeinsame Konsile, soll Ärzten in Form von zusätzlichen Pauschalen honoriert werden.

Nachdem nun ein unter den Leistungsbringern konsentiertes Modell von fünf "Versorgungslandschaften" erarbeitet worden ist, sollen nun die Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen starten.

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