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Tag des alkoholgeschädigten Kindes

Nonnemacher warnt vor Alkohol in der Schwangerschaft

Brandenburgs Gesundheitsministerin Nonnemacher hat angesichts des Tages des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September zum Schutz ungeborener Kinder vor Alkohol in der Schwangerschaft aufgerufen.

Veröffentlicht:

Potsdam. Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hat angesichts des Tages des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September zum Schutz ungeborener Kinder vor Alkohol in der Schwangerschaft aufgerufen.

„Schon in kleinen Mengen kann Alkoholgenuss die Gesundheit des ungeborenen Kindes erheblich und irreversibel schädigen“, sagte sie am Freitag. Der beste Weg, dies zu vermeiden, sei der Verzicht. „Ich bitte daher alle schwangeren und stillenden Brandenburgerinnen: Trinken Sie keinen Alkohol – Ihrem Kind zuliebe!“

Nach Schätzungen von Experten werden in Deutschland jährlich rund 10.000 Kinder geboren, die aufgrund von Alkoholkonsum während der Schwangerschaft unter körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen leiden. Folgen der sogenannten Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD), sind unter anderem Ruhelosigkeit, Reizbarkeit sowie Lern- und Sprachprobleme.

„Aufklärung kommt zentrale Bedeutung zu“

Etwa 2.200 dieser Kinder sind an der schwersten Form erkrankt, dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS), das Fehlbildungen der Knochen, der Extremitäten und des Gesichts sowie Nierenschäden oder Herzfehler nach sich ziehen kann. Mit den Folgen der Erkrankungen haben die Betroffenen ihr Leben lang zu kämpfen, denn weder FASD noch FAS sind heilbar.

„Leider herrscht auch heute noch viel Unkenntnis über die schwerwiegenden Folgen, die Alkoholkonsum in der Schwangerschaft verursachen kann“, sagte Nonnemacher. „Der Aufklärung über diese Gesundheitsrisiken kommt daher eine zentrale Bedeutung zu.“ (lass)

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