Nord-Praxen können Projekt zur Einzelleistungsvergütung starten

Mehr Kostenbewusstsein und mehr Transparenz für den Patienten, keine "Kostenschere" für den Arzt: Die KV Schleswig-Holstein will in einer Pilotregion ein Modell zur Einzelleistungsvergütung testen. Die Frage ist noch, wo.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Eine Rechnung bei jedem Praxisbesuch: Ein Modellprojekt soll im Norden starten.

Eine Rechnung bei jedem Praxisbesuch: Ein Modellprojekt soll im Norden starten.

© suedraumfoto / imago

BAD SEGEBERG. Für das von der KV angestrebte Modell zur Einzelleistungsvergütung ist noch keine Region ausgewählt worden. Denkbar ist auch, dass das Modell regional unabhängig mit Ärzten, die in bestimmten Versorgungssituationen stehen, erprobt wird.

Derzeit führt die KV mit vielen Akteuren im nördlichsten Bundesland Gespräche zur Umsetzung. Dies gab Schleswig-Holsteins KV-Chefin Dr. Ingeborg Kreuz auf der jüngsten Abgeordnetenversammlung bekannt.

Außer den Kassen versucht die KV auch andere Institutionen wie etwa Wohlfahrtsverbände zu überzeugen. Auf hohes Interesse stößt das Modell nach Angaben von Kreuz etwa beim Seniorenrat. Aufgeschlossen sieht sie die Ministerien in Kiel und Berlin.

Zugleich umriss Kreuz Eckpunkte für das Modell, zu denen eine transparente Rechnungslegung durch den Arzt, eine soziale Abfederung für einkommensschwache Patienten und der Wegfall der Praxisgebühr zugunsten einer anderen Eigenbeteiligung gehören, die auch die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen steuern soll. Diese könnte pauschal pro Arzt oder prozentual erfolgen.

Die KV macht sich für ein solches Modellprojekt stark, weil sie Vorteile für Ärzte und Patienten sieht. Die ambulante Tätigkeit könnte damit attraktiver werden und, so die Hoffnung von Kreuz, auch Ärzte von einer Praxis auf dem Land überzeugen.

Weitere Vorteile aus Sicht der KV:

  • Wegen der fehlenden Budgets könnte die Behandlung ohne "Kostenschere" im Kopf des Arztes erfolgen.
  • Durch Rechnungen könnten Transparenz und Kostenbewusstsein der Patienten erhöht werden.
  • Bei einer zu erwartenden, geringeren Inanspruchnahme entstünde mehr Zeit für den Patienten.
  • Der Unterschied zwischen den privat und den gesetzlich versicherten Patienten könnte sich verringern.
  • Eine Rationierung oder Priorisierung könnte verhindert werden.

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