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Organspenden

Nordhein-Westfalen will Kliniken stärker in die Pflicht nehmen

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KÖLN. Die nordrhein-westfälischen Parlamentarier wollen dem Rückgang der Organspenderzahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland nicht länger tatenlos zusehen. Der Gesundheitsausschuss des Düsseldorfer Landtags hat einstimmig einem Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Landesregierung zu einer Novelle des Transplantationsgesetzes zugestimmt.

Mit dem Gesetz werden die Kliniken bei der Organspende stärker in die Pflicht genommen, die Häuser sollen mehr potenzielle Spender identifizieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Todesfälle mit primärer oder sekundärer Hirnschädigung von den Krankenhäusern regelmäßig dokumentiert und an die Transplantations-Koordinierungsstelle oder die zuständigen Behörden gemeldet werden.

Künftig soll die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern gestärkt werden. Die Politik will die Klinikträger verpflichten, sich bei ihnen aktiv über den Stand der Organspende zu informieren und sich beraten zu lassen.

Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf auch den Umfang der Freistellung der Transplantationsbeauftragten. Er richtet sich nach einem abgestuften System, das auf die Zahl der Intensivbetten in der jeweiligen Klinik abstellt.

In großen Einheiten wie etwa Transplantationszentren werden die Beauftragten künftig vollständig von anderen Aufgaben freigestellt. (iss)

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