Ausbildung

Novellierte Weiterbildungsordnung soll 2019 stehen

Der Chef der BÄK-Weiterbildungsgremien hofft auf eine neue Muster-Weiterbildungsordnung in 2019. Neu ist die Kompetenzorientierung.

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DÜSSELDORF. Wenn alles gut läuft, kann die Novelle der Muster-Weiterbildungsordnung 2019 vom Deutschen Ärztetag verabschiedet werden. Angesichts der oft mühsamen Abstimmungsprozesse zwischen Bundesärztekammer (BÄK), Landesärztekammern sowie ärztlichen Fachgesellschaften und Berufsverbänden ist ein Abschluss der notwendigen Vorarbeiten zu einem früheren Zeitpunkt unrealistisch. Das hat Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der BÄK, auf der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) in Düsseldorf deutlich gemacht.

Ist die Muster-Weiterbildungsordnung (WBO) verabschiedet, wird es mit der Umsetzung in den Landesärztekammern aber schneller gehen als in der Vergangenheit, hofft Bartmann, der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein ist. Bei den bisherigen Novellierungen dauerte es fünf Jahre, bis die letzte Kammer nachgezogen hatte, berichtete er. "Jetzt streben wir an, dass die Umsetzung in den Kammern eine Formalie wird, weil die entscheidenden Gremienbefassungen vorher erfolgt sind."

Auf dem 120. Deutschen Ärztetag Ende Mai in Freiburg steht im Wesentlichen ein Sachstandsbericht zur aktuellen Novelle an. Dort will Bartmann den Abschnitt B mit den Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen vorstellen und mit den Ärztetags-Delegierten diskutieren.

Die Kompetenzbasierung ist für Bartmann der entscheidende Unterschied zwischen der geplanten neuen WBO und ihren Vorgängerinnen. Die bisherige WBO ziele auf die Erfüllung von gelisteten Inhalten – die "Spiegelstriche" – in definierten Zeiträumen. Die kompetenzbasierte WBO sei dagegen am Ergebnis orientiert. Das Motto: "Nicht allein wie oft, sondern wie habe ich etwas gemacht."

Als weitere wichtige Ziele der Reform nannte er berufsbegleitende Weiterbildungsmöglichkeiten und die Neugestaltung der Weiterbildungszeiten. Die Weiterbildungszeit werde weiter bei 72 Monaten liegen, kündigte Bartmann an. "Aber von diesen sieben Jahren müssen nur 48 Monate, also vier Jahre, im Kerngebiet sein."

Als "Rückgrat" der neuen Weiterbildungsordnung bezeichnete er das geplante elektronische Logbuch. Es ermögliche die nachvollziehbare Dokumentation dessen, was in der Weiterbildung stattfindet, vergleichbar einem fälschungssicheren Fahrtenbuch. Über das Logbuch kann die fachliche Diversifizierung über mehrjährige zeitliche Verläufe greifbar gemacht werden, hofft Bartmann.

Die Dokumentation über das Logbuch soll auch die Weiterbildungs-Befugten stärker als bisher in die Pflicht nehmen. Sie setzen quasi ihren Stempel unter das elektronische Dokument und bescheinigen damit, dass ein Arzt in Weiterbildung gewisse Kompetenzen beherrscht. "Der Befugte, der die Kompetenz bescheinigt, muss sich bewusst sein, welche Verantwortung er übernimmt." Das Logbuch eigne sich zudem als Instrument für eine bessere Vernetzung aller Beteiligten, sagte Bartmann.

Es kann nach seiner Einschätzung auch als "Blaupause" für die Erteilung der Weiterbildungsbefugnis dienen. Derjenige, der die Befugnis haben möchte, müsse in einem vergleichbaren Dokument in Papierform oder elektronisch dokumentieren, dass er in seiner Abteilung die Voraussetzungen für die Vermittlung der geforderten Kompetenzen erfüllt. Möglichst sollte auch erkennbar sein, was der Weiterbilder auch im Rahmen einer Verbundweiterbildung nicht vorhalten kann, sodass sich der Arzt in Weiterbildung darauf einstellen kann.

Die ÄKNo-Kammerversammlung gab Bartmann ein klares Signal der Unterstützung. Einstimmig verabschiedeten die Delegierten einen Beschluss zur Vorbereitung auf die neue WBO. "Die Kammerversammlung unterstützt den Prozess der kompetenzorientierten Novellierung der Muster-Weiterbildungsordnung und fordert alle Beteiligten auf, diesen Prozess mit der gebotenen Sorgfalt zügig umzusetzen", heißt es dort. (iss)

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